Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 50 (1906)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Das literarische Leben der babylonischen Juden im vierten Jahrhundert
- Date
- 1906-01-01
- Page
- Seite 393 (sequence 9)
- Language
- German
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Das literarische Leben d. babylpnischen Juden im vierten Jahrh. 393 eigentliche Tatbestand, der dieser Verleumdung zugrunde lag, last sich nicht mehr klarstellen. Rabba hatte als Schulhaupt persönlich mit der Steuer nichts zu schaffen. Jedenfalls muß die Verleumdung eine schwere gewesen sein. Eine Verfolgung wurde angeordnet. Rabba, der davon erfuhr, flüchtete sich nach Agma, wo er, auf einem Baume sitzend, sich in die Gesetzeslehre vertiefte. Ein Geräusch, welches der schwergeprüfte, von seelischen Aufregungen hart mitgenommene Mann, dem Heranrücken der ihn verfolgenden Häscher zuschrieb, machte seinem Leben ein Ende1). Er starb im Jahre 320. Sein Gegenkandidat, der nun als gebrochener, blinder Mann das Amt des Schulhauptes übernahm, überlebte ihn :nur um 21/2 Jahre. Seine Kraft war bereits verbraucht, sein Gedächtnis durch Krankheiten geschwächt2), als er zu dieser Würde gelangte, und als er starb, wurden mit ihm in der Tat nur Bruchstücke der Gesetzestafeln, mit welchen er sich zu vergleichen pflegte3), ins Grab gelegt. Grundverschieden wie die Charaktere der beiden großen Amoräer, war auch ihre Denk- und Lehrweise. Es kam dies auch bei deren eigenen Lehren unverkennbar zum Ausdrucke, aber von weittragender Bedeutung war diese doch bei der Begründung der alten überlieferten Traditionen. Denn in der Lehrtätigkeit der späteren Generationen trat die Aufstellung neuer Lehrsätze naturgemäß mehr und mehr zurück und die Begründung der alten Lehrsätze nahm den weitaus größten Raum ein. Die alten Gesetzeslehrer, stets nur die religiöse Praxis vor Augen habend, hatten ihre Lehren ohne jede Begründung der Nachwelt überliefert. Und auch die Redaktoren der Mischna und der Baraitasammlungen haben nur in seltenen Fällen eine Begründung der aufgenommenen Lehre gegeben. Selbst 0 Baba mez. 86 a. 2) Vgl. Nedarim 41a, Erubin 10 a, 41a, 66 a u. a. St. 8) Menachoth 99a; Baba batb. 14b.