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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1906-01-01 · Heft 3 · p. Seite 332

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
50 (1906)
Issue
Heft 3
Article
Die Blutbeschuldigung in oberbadischen Liedern aus dem 15. und 16. Jahrhundert
Date
1906-01-01
Page
Seite 332 (sequence 17)
Language
German
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332 Die Blutbeschuldigung in oberbadischen Liedern. worden ist, vgl. Stobbe Juden im Mittelalter) in der oben angeführten kaiserlichen Zuschrift ausdrücklich als geschehen betont und in den Prozeßakten nicht verschwiegen wird. Daß man kopflose Leichen nicht gut wiedererkennen kann, zumal wenn man die Leute vor acht Jahren kaum flüchtig gesehen hat, das ist eine Bemerkung, die dieses gelehrte Gehirn zu machen nicht gewillt ist. Das glaubt lieber an das Mirakel, daß die Leichen nach acht Jahren ganz frisch geblieben sind, als daß es daraus schließt, diese Leichen sind frische Leichen — erst vor kurzer Zeit Gestorbene oder Gemordete! Doch die Volksphantasie des Mittelalters, die Greuel־־ bilder seiner Dichter sind matt, dem gegenüber, was ein von Antisemitismus Fanatisierter im neunzehnten und zwanzigsten Jahrhundert ersinnen mag. DieZeitungen berichteten aus jenem Vortrage die Äußerung, nicht daß dieser Endinger Mord nur ein Glied in der Kette ist, die bis in unsere Tage fortreicht und anknüpft an die Worte der heiligen Schrift III B. M. 17, 10—14: dieselben lauten: »Und jedermann vom Hause Israel und. von den Fremden, die sich unter ihnen aufhalten, der irgend Blut genießt: gegen einen solchen, der Blut genießt, will ich mein Antlitz richten und ihn wegtilgen mitten aus seinen Volksgenossen. Denn das Leben des Leibes ist im Blute, und ich habe es euch verliehen für den Altar, daß man euch Sühne [damit] schaffe; denn das Blut bewirkt Sühne mittelst des [in ihm enthaltenen] Lebens. Darum habe ich den Israeliten geboten: Niemand von euch darf Blut genießen! Auch der Fremde, der sich unter euch aufhält, darf kein Blut genießen. Und jedermann von den Israeliten und von den Fremden, die sich unter ihnen aufhalten, der ein Stück Wild oder Geflügel erjagt, das* gegessen werden darf, der soll sein Blut auslaufen lassen und dann mit Erde bedecken. Denn das Leben eines jeden Leibes besteht in seinem das Leben enthaltenden Blute, daher gebot ich den

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