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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1906-01-01 · Heft 3 · p. Seite 331

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
50 (1906)
Issue
Heft 3
Article
Die Blutbeschuldigung in oberbadischen Liedern aus dem 15. und 16. Jahrhundert
Date
1906-01-01
Page
Seite 331 (sequence 16)
Language
German
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Die Blutbeschuldigung in oberbadischen Liedern. $31 Vorfahren hätten Christenblut nötig gehabt, um nicht, wie das von ihm herausgegebene Lied behauptet, übelriechend zu werden. Dagegen kümmert er sich nicht darum, daß neue Beweise für die Unschuld gefunden worden sind. Das Ärgste aber, was dieser deutsche Professor geleistet hat, ist der Vortrag, den er bei dem Ausfluge der Gesellschaft für Geschichtskunde aus Freiburg nach Endingen, am 27. November 1904 vor hunderten einfacher und zur Nachprüfung nicht befähigter Bürgersleute gehalten hat. Er sprach nach den übereinstimmenden Zeitungsberichten über die »unschuldigen Eltern und Kinder«, jenen imjahre 1460 durchjuden verübten vierfachen Mord, der acht Jahre später mit der Hinrichtung der Schuldigen seine Sühne fand, beim Volke aber in Liecl und Legende weiterlebte«. Nicht allein Lewins Schrift ist einseitig. Auch Karl v. Amira, der verdiente Herausgeber des Endinger Judenspiels, hat Professor Pfaff aus seiner Vielseitigkeit nicht herausheben können. Denn wirkungslos ist ihm der Satz des hervorragenden Juristen und Literarhistorikers geblieben1): »Hingegen bleibt die Dreistigkeit staunenswert, mit der ein auch nur oberflächlich unterrichteter Schriftsteller unserer Tage angesichts dieser Dinge für die jüdischen Bluttaten an Christen sich auf die Justiz der früheren Jahrhunderte berufen mag!« Auch daß Wolfram, der Herausgeber der Endinger Prozeßakten in der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, die Widersprüche, die Willkür und die Erpressung der Aussagen nachgewiesen hat, scheint Herrn Professor Pfaff־einseitig zu bedünken »und dadurch unrichtig«. »Unberücksichtig־!« hat er den Nachweis jedenfalls gelassen. Hat der Freiburger Professor es doch auch gewagt, zu behaupten, daß die Juden den Mord ungefoltert eingestanden haben, obschon diese Marterung durch das Gerichtsverfahren bedingt (»ane Marter« heißt: daß nach der Marter und unter Androhung erneuter Folter das Geständnis wiederholt 1) Vorrede z. Juden spiel, S. 16.

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