Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 50 (1906)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Die Blutbeschuldigung in oberbadischen Liedern aus dem 15. und 16. Jahrhundert
- Date
- 1906-01-01
- Page
- Seite 324 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/2829132-2829795-2829799-2886864--34538-2886951- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
*024: Did Blutbeschuldigung in oberbadischen Liedern. die ewige Verbannung der Juden aus Endingen (am Kaiser- Stuhle — nicht, wie Graetz schreibt, in .der Schweiz) aufheben, sondern nur den noch in Haft gebliebenen die Freiheit bringen und die weitere Folge haben, daß wegen dieser Sache niemand mehr behelligt werden durfte. Buchheirn und Waldkirch aber haben wohl Qualen, doch nicht Tod den Juden bereitet, weil die Justiz niannhafter dem Aberglauben und der ihn als Mittel brauchenden Bosheit und Gehässigkeit entgegenwirkte. In dieser Hinsicht hat ein Vergleich dieser Lieder mit dem Endinger Judenspiel nicht allein literarischen, sondern auch kultur-!historischen Wert. In diesem letztgenannten glaubt alles daran, daß die Juden Blut brauchen, in den Freiburger Liedern sind es allein die Freiburger Herren und die Inquirenten, welche die Beschuldigung den Angeklagten suggerieren. Dort ist es noch Volksglaube und sein Träger Jockle Metzger, der sich von den Juden zugrunde gerichtet meint* 1)» Hier dagegen wissen (es sind 34 Jahre inzwischen vergangen) die Leute aus dem Volk kaum etwas mehr von jenem Wahn. Da ist alles so farblos, so jedes Scheines von Tatsächlichkeit bar. Die Verwendung des Blutes wird im Endinger Judenspiel von zwei Angeschuldigten als »crisam« (Chrysam, Salbmittel) bei der Be- »gethan, deren er dann etliche gemartert, vom Leben zum »Todt bracht u. ihnen ihr Gut genommen hat, an den jetzt genannten »Marggrafen Carl von dem vermelten seinem Fürnehmen zu stehen, »auch an euch, ob er das nicht thäte, solches nicht zu gestatten, »usw* Kayserlich Geleit-Brief ausgehen laßen«. »Er befiehlt für die »Zukunft solche Dinge erst an ihn zu berichten und nicht also mit »solcher Eil zu behandeln.« Die noch gefangen gehaltenen Juden sollen frei und ihr Gut ihnen zurückgegeben werden. 1) Es giengen vorüber acht halbent jahr, - Jokle Metzger mit den Juden viel erfahr.! »Sein vermögen ging verloren, ja verloren. Als Jockle war ein armer mann, Hat Gott ein wunder an tag gtethan, . Der gerner (Beinhügel) thut sich neigen, ja neigen«.