Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 50 (1906)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Die Blutbeschuldigung in oberbadischen Liedern aus dem 15. und 16. Jahrhundert
- Date
- 1906-01-01
- Page
- Seite 319 (sequence 4)
- Language
- German
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Die Blutbeschuldigung in oberbadischen Liedern. 319 folgt wurde. Der Landvogt und die königlichen Räte beschließen, die Juden in Haft zu nehmen, um der Sache auf den Grund zu kommen — und besondere Mühe darum gibt sich der Rat von Freiburg. Er schickt überall Boten hin und erwirkt, daß in Waldkirch (bei Freiburg), Villingen1) (auf dem Schwarzwalde) Mülhausen, Ensisheim, Colmar (im Elsaß) die Juden gefangen und gefoltert wurden. Aber keiner will etwas »veriehen« (gestehen). Dafür hat man eine damals (auch heute noch?) ganz plausible Erklärung. Die Juden — sind nicht etwa unschuldig. Sondern sie haben ein goldenes Kalb, das sie anbeten und welches ihnen hilft — sowie eine Salbe, mit der bestrichen sie die Marter nicht spüren. Der »böß veind« (Teufel) hat die große Schande auf den christlichen Vater, gelenkt, der am 30. Mai 1503 in Buchheim zum Tode verurteilt und in martervoller Weise hingerichtet worden ist. Freiburg, Kenzingen, Breisach, Endingen (Städte, die erste nördlich von Freiburg, die anderen am Kaiserstuhl), die Vögte aus dem Hochberger Lande (Emmendingen n. v. Freiburg) und Eichstetten (Kaiserstuhl) haben im Gericht mitgewirkl. Der Verurteilte hat es auf »sein letzt end genommen, . »das er sin kindt nit selber hab »zum. tode vom leben genommen ab, »und ist also gantz cristenlich »gestorben, acht ich, seliglich«. Nach diesen 380 Versen wird die Wundermär berichtet, daß die Juden alljährlich ein großes Fest feiern, an dem sie Töpfe zerschlagen und um Vertilgung des Christenx) Hier wurden die jüd. Mannspersonen am 20. April eingesperrt, unter ihnen der junge Joos, der bei den Kindesmorden persönlich beteiligt und das Blut hierher gebracht haben sollte. Trotz des Folterns wurde die Schuld nicht ei wiesen und. die Angeschuldigten um Weihnachten alle freigelassen. Roeder in Heft V, Jahrgang 1885 der »Schriften des Vereines für Geschichte und Naturgeschichte der Baar«.