Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 50 (1906)
- Issue
- Heft 2
- Article
- Zwei Bücher über das Wesen des Judentums [Rezension]
- Date
- 1906-01-01
- Page
- Seite 147 (sequence 19)
- Language
- German
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Zwei Bücher über ääs Wesen des Jüd'ehtumsr ,j$tf ־ Menschenrechtes willen ist auch der Fremdling 'nifchJt:1ihyP einfach geduldet; er soll sein־ wie der Einheimische) »er־ soll rriit dir leben«, »mit dir sich freuen«.y Er isf ein'Nö-’ achide, und' darum hat er die Rechte des Staätsb'ürgetS,' so lange er die Gesetze des Landes hält — dannÜs—chdf? die;Anerkennung eines staatsrechtlichen Grundsatzes*;tM! heute noch nicht allgemeine Geltung hat. '.'f/''; ‘ Und wie der Fremdling, so steht auch dfr'SklavS unter dem Schütz des Gesetzes. In ihm wird dieWeihe der Arbeit geehrt; er ist keine rechtlose Sache, —öndefh' eine Rechtsperson, der gegenüber bestimmte Verpflichtüngeh vörhanderi sind, und nicht zum mindesten um Seinettvilföfl ist die Säbbätheiligung geboten, auf daß er fuhe Von; seiner Arbeit. So ensteht eine s i 111 i c h e K u11 ־ u'r;' die nicht auf der Schulter des Sklaven ruht, die' einzige im Altertum. Wir aber sehen staunend vor so viel'tausend Jahren bereits eine Richtung eingeschlagen, die in den modernen Staaten erst heute nach und nach zurrt Durchbrüdh1 kommt, und zwar abgesehen von dem Fremdling ünd derii Arbeiter— denn nur als solcher ist der jüdische Sklave1 zu betrachten — auch iri der gesamten s o zi al e n Gei setzg e b u n g der Heiligen Schrift, die auf dem Gfündprihzipe ruht, daß alle Glieder eines Staates sittlich züsämmengehören (S. 122).; ׳״ ־־ ־ ד י Durch dieses Prinzip wird der ideale Begriff :' d er Gesellschaft geschaffen, wird vor allem festgestellt, daß der Arme ein Recht auf die Wohltat hat. Er istVihr Eigen? tümer« sie ihm nicht gewähren, »das heißt, sie ihm — enthalten«; oder gar »ihn berauben«, und so wird erstder gerecht genannt, der für seinen Mitmenschen etwas ׳ lhist—j; Die Gesetze, die ein »Freiheitsjahr« vorschreibeh, die das Recht der Armen ־festlegen, sie zeugen alle von hohem 'söi zialem Verständnis, Von praktischer Religion, wie' siejetzt immer lauter gefordert wird. Doch die M e n s ch e n 1 i e b e ‘)מ• a. O. S. 123. : ' 10*