Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 49 (1905)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Zwei alte Abothkommentare
- Date
- 1905-01-01
- Page
- Seite 659 (sequence 19)
- Language
- German
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Zwei alte Abothkommentare. 659 (II, 8) wird so erklärt: Wer viel Frauen nimmt, vermehrt In seinem Hause die Zauberei, denn jede einzelne von ihnen möchte, dass der Gatte Lust und Neigung zu ihr und nicht zur anderen empfinde; zu diesem Behufe mehrt sie die teuflischen Handlungen1) (29 a). — Zu IV, 19. Wenn R. Jannai sagt: »in unserer Hand«, meint er sich und die anderen Weisen (70 a). — Zu V, 29. Anstatt תורה ist מקרא gesagt, weil damit angegeben werden soll, dass der Knabe mit fünf Jahren die richtige »Lesung« des bib־ lisehen Textes lernen solle. Daran knüpft der Verfasser die Bemerkung: Denn wie so gar viele findest du, die wohl den Talmud studieren, aber den Bibeltext nicht korrekt lesen können! (90 b)2).— Ib. Die Worte בן ארבעים לבינה versteht unser Erklärer so, dass man mit dem vierzigsten Jahre an das Studium der Wissenschaften gehen solle3). Für einen Enkel Maimunis ist das eine grosse Einschränkung der wissenschaftlichen Bestrebungen; der von den Antimaimunisten im Jahre 1305 ausgesprochene Bann verbietet die Lektüre wissenschaftlicher Werke nur bis zum fiinfundzwanzigsten Lebensjahre. — Zum ersten Satze des Abothtraktates findet sich die Angabe, dass unter זקנים, deren Zahl im Ganzen zwölf war, die Richter von Othniel bis Eli zu verstehen seien4); unter den »Propheten« die 0 פתכתר חיניד אלאעמאל אלשייטאנייה. Gemeint sind Liebes tränke und andere Zaubermittel, die. die Neigung des Mannes sichern sollen. 2) פכם ובם תצד נאס כתירין יעיינו פי אלתלמוד ולא יערפו יקרו פסלק יעלא צחתוי- Den Bibeltext bezeichnet unser Verfasser fast überall mit פסוק. 3) אבן ארבעין סנה לפהם אלעלום. 4) Auch in dem Abothkommentar, der dem Machsor Vitry eiriverleibt ist (ed. S. Hurwitz, p463 ״), heisst es : לזקנים ד,מ השופטים שעמדו לישראל עד שמלך שאול. In Aboth di R. Nathan, c. I (in beiden Versionen) heisst es ausdrücklich als Ergänzung der Mischna, dass zwischen den זקנים, worunter die in Josua 24, 31 genannten zu verstehen sind, und den Propheten die Richter als Tradenten einzugliedern sind. 42*