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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1905-01-01 · Heft 5 · p. Seite 621

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
49 (1905)
Issue
Heft 5
Article
[Rezension]
Date
1905-01-01
Page
Seite 621 (sequence 2)
Language
German
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Besprechungen. 621 eigentlichen Kunstgenuss in sich aufnehmen will. Auch in diesem Geistesprodukt hängt das eine mit dem anderen so innig zusammen, dass das Ganze gelesen werden will, wenn man den inneren Wert richtig bemessen soll. Um aber nicht in den Verdacht zu geraten, als hätten wir durch eine oberflächliche Durchsicht der Schrift auch ein oberfläch־ liches Gutachten darüber abgegeben, wollen wir einige Stellen dennoch hervorheben, die teils an und für sich besonders hervorgehoben zu werden verdienen, teils wieder, um eine Bemerkung unsererseits daran zu knüpfen. So weist der Verfasser mit vollem Rechte gleich in der Ein- 1 eitung die Behauptung Michaelis5 (Mosaisches Recht II. Teil. § 137) zurück, dass über Vormundschaft nach mos. Rechte nichts zu sagen sei. Der Verfasser tritt dieser Ansicht mit Beweisen aus Schrift und Talmud entgegen, indem er sagt: Nachdem der Ewige dem Mose, den Priester Eleasar und Josua, den Sohn Nuns, als diejenigen bezeichnet hat, die die . Verteilung des verheissenen Landes vorzunehmen haben, lautete der göttliche Auftrag weiter ונשיא אחד נשיא אהד ממטה תקחו לנחול את האר״ן (Num. 34, 18), Es fragt sich nun : wozu die Erneunung der Fürsten, da doch alle zur Betheiligung berechtigten Männer das 20. Jahr bereits erreicht haben mussten und sich selbst und als Haus־ väter ihre Familien vertreten konnten? Erwägt man aber, dass in den sieben Jahren des Kampfes und der Eroberung nicht wenige Familienväter mit Hinterlassung unmündiger Kinder gestorben waren, so musste man bei der Verteilung für die verlassenen, hilf- und schützlosen Waisen sorgen, ihre Interessen wahren und die Vaterstelle bei ihnen vertreten. Dazu wurden die Fürsten berufen; sie waren die ernannten Vormünder. So erklärt die Stelle auch der Talmud. (Kidduschin 42 a). Wohl hat Nachmanides dem angeführten (Num. 34, 18) Schriftverse eine einfache Erklärung gegeben mit den Worten כל נשיא ונשיא אפטרופום לשבטו ומחלק נחלת השבט למשפחות ולגברים ובורר לכל אחד חלק הגון ומה שהיו עושים יהיה עשוי כאלו עשאום שלוחים, d. h. es wäre jeder Stammesfiirst gleichsam der Bevollmächtigte (als Oberhaupt des ganzen Stammes) aller unter seiner Leitung stehenden gewesen, um für jeden einzelnen den ihm entsprechenden Teil bei der Verteilung zu wählen. Indessen ist die vom Verfasser aufgeworfene, schwerwiegende Frage eine so berechtigte, dass sie sich nicht anders als mit der Ansicht des Talmud beseitigen lässt. Bemerkt muss aber werden, dass die Worte des Verfassers »in den sieben Jahren des Kampfes und der Eroberung« der Genauigkeit entbehren, denn bekanntlich heisst es überall י ״ד שנים של כיבוש וחילוק• So Raschi

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