Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1905-01-01 · Heft 5 · p. Seite 620

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
49 (1905)
Issue
Heft 5
Article
[Rezension]
Date
1905-01-01
Page
Seite 620 (sequence 1)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
92% known words query
IRI
…/2829132-2829787-2829793-2886422--34014-2886532
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

620 Bloch, Moses. *Die Vormundschaft« nach mosaisch-talmudischem Recht. Budapest, (6) u; 52 S.. 8. [Beilage zum 27. Jahresbericht der Landes״ Rabbinerschule]. Der auf dem Gebiete der talmudischen Wissenschaft bereits Jahre hindurch tätige, emsig forschende Verfasser obgenannter Programmschrift, hat zur Freude aller Fachgelehrten wieder einmal den Gegenstand seiner Lebensaufgabe, die Entwicklung des mos.־ talm. Rechtes, mit einer wertvollen Abhandlung über das Recht der Vormundschaft bereichert. Und es muss wahrlich eine uiiaussprechliche Freude in der Gelehrtenwelt hervorrufen, wenn sie einen Greis, der erst vor kurzem seinen neunzigsten Geburtstag gefeiert hat, noch mit jugendfrischer Kraft der Öffentlichkeit seine von Geistesfrische zeugende Gelehrtenarbeit übergeben sieht. Bestätigt sich doch angesichts einer solchen fruchtbaren Arbeit die Wahrheit des Aus״ Spruches imserei• Weisen ת״ח כל זמן שמזקינים דעתם מ״ישבת עליהם. Wegen dieser Geistesklarheit und der ungemein grossen Vielseitigkeit des mit wahrem Bienenfieiss zusammengetragenen Stoffes kann die Arbeit nicht anders als aufs günstigste beurteilt werden. Sowohl der Form als auch dem Inhalte nach ist dieses Produkt eine wertvolle wissenschaftüche Leistung. Was die Form betrifft, zerfällt die Arbeit in folgende sechs Abschnitte: I. Die Vormundschaft überhaupt. 11. Von der Beistellung zum Vormunde. 111. Rechtswirkungen der Vormund״ schaft. IV. Prozessführung für das Mündel. V. Beendigung der Vorrnundschaft. VI. Vormünder für Grossjährige. Schon aus diesem Umrisse ist ersichtlich, dass der greise Verfasse!־ sich die Arbeit nicht leicht machen wollte. Vielmehr hat er auch hier Gründlichkeit und Ausführlichkeit zur Grundlage seiner wissenschaftlichen Tätigkeit gemacht. Und in der Jat hat er alles berücksichtigt, was mir irgendwie im Talmud und den Dezisoren selbst an den entiegemdsten Orten auf den behandelten Gegenstand Bezug hat. Selbst das Formular des gerichtlichen Dekretes für den ernannten Voimund hat er nicht vergessen mitzuteilen, obgleich dieses nur bei einem der spätem Dezisoren (בעל העיטור) anzutreffen ist. Wollten wir nun einzelne Stellen heraus greifen, um an ihnen die Gediegenheit der Abhandlung zu beweisen, so hiesse das, mit Losreissung eines oder des anderen wichtigen Bestandteiles aus einem Prachtgebäude seine Schönheit dem Auge veranschaulichen. Es muss vielmehr der Bau in seiner Ganzheit ins Auge gefasst, es müssen alle Einzelheiten im Zusammenhänge betrachtet werden, so mau den

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.