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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1905-01-01 · Heft 5 · p. Seite 540

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
49 (1905)
Issue
Heft 5
Article
Die Juden in Babylonien unter Sabur II. (309-382)
Date
1905-01-01
Page
Seite 540 (sequence 7)
Language
German
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540 Die Juden in Babylonien unter Sabur II. (309—382). Die freundliche Behandlung von seiten der Königin- Mutter und Ihres Hofes musste einen umso tieferen lind nadhhäi’iigereU'Eiildrüick auf die jüdische Bevölkerung Baby־ lonieris machen, als sie durch die bald versteckte bald offene Verfolgung ihrer ölaubensbriider in Palästina belehrt wurden, dass sie von den christlichen Herrschern auf dem römischen Throne nichts Gutes zu erwarten hätten. Cönstantin hatte sich beeilt, seine jüdenfeihdliche Gesinnung durch entsprechende Handlungen und Gesetze1), mitunter auch durch härte Bedrückungen zu bekunden. An solchen hatte es zwar auch unter dessen Vorgängern nicht ganz gefehlt Schön zur Zeit R. Jöcharians (st. 'St9) wird von einer judenfeindlichen Verordnung berichtet, die zunächst gegen den Vefsöhnungstäg oder gegen die übliche Bestimmung des Festkalenders — den Lebensnerv des jüdischen Volkes -— gerichtet war2 3). Zur Zeit R- Se'üäs, dessen Blütezeit mit den Regiefüngsjahreii Diocletians und Consfäntins züsammenfällt, wurden harte Gesetze gegen die Juden erlassen und ihnen das Fasten verboten^). DiöCietiän ürtd Cönstahtin scheinen es besonders auf die Getehrtenstädt Tiberias abgesehen zu haben, da sich in derselben die Verfolgungen öfter wiederholten4). Äri diese mochte auch Levi — ein hervorragender Haggääist dieser Zeit — gedacht haben, als er in die herzbewegende Klage aüsbrach : »Herr der Welt, eiinst hast du mir zwischen den Nächten der Unterdrückung Licht gewährt, zwischen der Nacht Ägyptens und der Babels, zwischen der Nacht Babels und der Mediens, zwischen de! Nacht Mediens und der Griechenlands, zwischen der *) So das Edikt, dass die Juden keine Proselyien aufriehmen dürfen (315), Codex Theodosianus LXVI T 8 § 1, vgl. Graetz Band IV, S. 333 und 335. *) Chullin 101b. 3) Thaanith 8b; vgl. auch jerus. Taltriud Rösch ha-Schana 5Sd. 0־ S. jerus. T. Moed katon 81b z. Z. R. Jirmejahs.

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