Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 49 (1905)
- Issue
- Heft 5
- Article
- Die Juden in Babylonien unter Sabur II. (309-382)
- Date
- 1905-01-01
- Page
- Seite 541 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2829132-2829787-2829793-2886416--33943-2886467- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Die Juden in Babylonien unter Sabur II. (309—382), 541 Nacht Griechenlands und der Edoms» Jetzt ■aber,•• da ich im Schlaf versunken bin und des Uchtes der Thora entbehre, folgt eine Nacht unmittelbar der andern1 2). Derselbe Amoia berichtet uns auch, dass die Juden in Palästina zu seiner Zeit, entgegen der altrabbinischen Vorschrift der! Mischna, die in Babylonien noch in Geltung war> und nach welcher die Männer recht jung, womöglich vor dem 18. Lebensjahr heiraten sollten, erst zu 30 qd.er 40 Jahren’ ■sich, entschlossen, eine Ehe einzugehen^) — ein klassischer Beweis für die Ungunst und den schweren Druck der damaligen Zeit. Diese wäre auch ohne Religionsverfolgung erheblich gewesen. — Die drückende Armut, die durch d.e-n Tiefstand der landwirtschaftliche!) Kultur verursacht war, die hohen, fast unerschwinglichen Abgaben und die tristen Nahrungsverhältnisse mussten auch den Bürgern der anderen Provinzen das Leben sauer gemacht haben. Pie einzelnen sahen sich rettungslos den beutegierigen Beamten preisgegeben; unter Piocletian wurde es üblich, bei der Steuerschätzung die Folter anzuwenden, um von den Untertanen Geständnisse über die Höhe des Einkarnmens zu erpressen3). Immer mannigfaltiger wurdet)■ die Steuern und Abgaben, immer druckender die Lasten, die der Staat seinen Bürgern auferlegte.Unter Constantin kam!zu den bereits eingeführten, hohen Kopf- und Grundsteuern, Naturalien und Frohnden, noch die lustralis collatio hipzu, eine Art Gewerbesteuer, die mit solcher Härte eingetrieben wurde, dass Eltern ihre Kinder in die Sklaverei verkaufen mussten, um sich das Geld für diese Steuer zu verschaffen4). Für 0 Schir r. z. III, 1; Bacher, Ag. pal. Am., II, 326. 2) Schir r. cap. 7 zu V, 14. 3) Otto Seek, Gesch. ä. Unterg. d. uni. Weh, II, 272—276. *) Das. S. 281—283. Diese wurde im Jahre 314 eingeführt; dass die Juden ihre Kinder als Pfand geben mussten, bis sie die ihnen auf erlegten Steuern und Kontributionen bezahlten, wird auch im Talmud öfter erwähnt, Tal in. jerus. Pesachim 31 b unten; Baba mez. 11 d. m.