Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 49 (1905)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Die Entstehung und Entwicklung des Apostolats im Judentum
- Date
- 1905-01-01
- Page
- Seite 442 (sequence 16)
- Language
- German
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442 Die Entstehung und Entwicklung des Apostolats im Judentum. richtung von Kassen in den einzelnen Gemeinden auch für die Patriarchensteuer beibehielt (s. o. S. 488). Festzustellen ist jedenfalls, dass die Apostel über die vereinnahmten Gelder Buch führten1). Der Grundsatz, Geldangelegenheiten nicht einem einzelnen zu übertragen, scheint wenigstens der Regel nach auch für die Apostel des Patriarchen festgehalten worden zu sein. Der allgemeine Lehrauftrag, der Inhalt des ältesten Apostolats, war durch die Verhältnisse längst hinfällig geworden. Seit der Mitte des 4. Jahrhunderts war der feste Kalender eingeführt, die Aussendung von Sendboten zur einheitlichen Kalender- und Festbestimmung somit überflüssig geworden2). Ihre Tätigkeit beschränkte sich also, abgesehen von etwaigen ausserordentlichen Lehraufträgen, auf die Einziehung der Beiträge und ihre Wirksamkeit in der Verwaltung. Das erwähnte Gesetz des Honorius untersagte 399 n. Chr. die fernere Einziehung der Patriarchen- Steuer. Wenige Jahre darauf wurde sie freilich wieder gestattet3), aber 425 erlosch der Patriarchat, und 429 machte ein Gesetz Theodosius’ II der ferneren Einziehung der Beiträge definitiv ein Ende4). Apostolat und Patriarchat, von Anfang an aneinander geknüpft, einander bedingend, hörten gleichzeitig auf. Nur ein kümmerlicher Überrest des Apostolats hat sich noch länger erhalten. Die babylonischen Hochschulen der geonäischen Zeit sandten Sendboten aus, um sich durch die Gaben der Glaubensgenossen in den anderen Ländern der Diaspora über ihre bedrängte Lage hinwegzuhelfen5). Und bis auf den heutigen lag sammeln נ) Krauss S. 377. 382. 2) Die Einführung des Kalenders ist durch Sendschreiben, die sicherlich von bevollmächtigten Sendboten überbracht wurden, den Gemeinden angezeigt worden. Snh. 11b; j. Snh 18 d; j. Maas, scheni 56 c; s. Graetz IV3, 443. s) Cod. Theod. XVI. 8,17. 4) das. XVI. 8,29. 5) Abraham Ibn Daüd הקבלה ,D.