Mannheim
Compact Memory

Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1905-01-01 · Heft 4 · p. Seite 441

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
49 (1905)
Issue
Heft 4
Article
Die Entstehung und Entwicklung des Apostolats im Judentum
Date
1905-01-01
Page
Seite 441 (sequence 15)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
88% known words query
IRI
…/2829132-2829787-2829792-2886260--33829-2886340
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Die Entstehung und Entwicklung des Apostolats im Judentum. 441 abgeordnet wurden1). Die Abgabe selbst wird octcogtoTui genannt2). Aus dieser späten Zeit stammt auch die Inschritt in Venosa, die meldet, dass einer vierzehnjährigen Jungfrau duo apostoli et duo rebbites Trauerreden gehalten haben. Die Aussendung zu bestimmter Zeit ist durch das Gesetz des Honorius ausdrücklich bezeugt; der genau übereinstimmende Ausdruck bei Philo (s. o. S. 438) macht es mehr als wahrscheinlich, dass man bei Übertragung dieser Aufgabe an die Apostel des Patriarchen die früher für die Gemeindeapostel üblichen regelmässigen Termine beibehielt. Über die Art der Einziehung der Beträge liegen zwei verschiedene Berichte vor. Die erwähnten talmudischen Stellen berichten, dass die Apostel selbst in den einzelnen Gemeinden die Einsammiung der Beiträge besorgten. Aus dem Gesetze des Honorius geht hervor, dass die Vorsteher und Rabbiner (Archisynagogen und Presbyter) in ihren Gemeinden die Beiträge von den einzelnen Gemeindemitgliedern einzogen und dann den Ertrag der Sammlungen den Sendboten des Patriarchen übergaben3). Entweder geben die talmudischen Stellen eine Darstellung des Vorgangs in früherer Zeit oder aber, was das Wahrscheinlichere ist, die Apostel besorgten in Palästina und den angrenzenden Ländern die Einsammlung der Beiträge persönlieh, während in den entfernten Gegenden der Diaspora die Gemeindeältesten ihnen das Geschäft erleichterten, indem man die schon zur Zeit des Tempels übliche Ein- 1j Cod. Theod. XVI. 8,14 Archisynagogi sive Presbyteri Judaeorum vel quos ipsi Apostolos vocant, qui ad exigendum aurum atque argentum a Patriarcha certo tempore diriguntur etc. Falsch ist Krauss’ (S. 374) Identifizierung der Archisynagogen und Presbyter mit den Aposteln. Dein steht das vel unzweideutig entgegen. 2)Julian ep. 25; über die Echtheit des Briefes s. Reinach, Textes d’auteurs grecs et romains relatifs au judai’sme, p. 209. . 3) a singulis synagogis exactam summam atque susceptam ad eundem reportent.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.