Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 49 (1905)
- Issue
- Heft 4
- Article
- Esther
- Date
- 1905-01-01
- Page
- Seite 411 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/2829132-2829787-2829792-2886259--33798-2886310- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Esther. 411 nicht heisst: את יום ארבעה עשר וחמשת עשר״, sondern ״את יום ארבעה עשר לחדש אדר ואת יום חמשה עשר בו", Ferner: die Megilla darf nicht nach dem sechzehnten Adar gelesen werden, weil es Esther IX, 27 heisst ״ולא יעבור״ »es soll nicht versäumt werden«. Ferner sind auch Frauen verpflichtet, das Megillalesen mitanzuhören, weil nach Esther III, 13 auch Frauen umgebracht werden sollten. Ferner muss die Megilla des Abends und des Morgens gelesen werden, weil es in Esther IV, 16 »Tag und Nacht« ״לילה ויום״ heisst usw. Da nun diese Bestimmungen zum grossen Teil schon im ersten nachchristlichen Jahrhundert bekannt waren, — so wird z. Begleich die erste Mischna in Babli Megilla durch Rabbi Akiba, ein Mitglied der Schule zu Jamnia unter Jochanan ben Sakkai, als von seinen Vorgängern empfangen, überliefert (vgl. das. 1, unten) — und da anderseits diejenigen Aussagen und Bestimmungen, welche darauf ab־ zielen, dem Estherbuche wie dem Purimfeste jeden Schein der Heiligkeit und religiösen Weihe zu nehmen, ebenfalls aus so früher Zeit stammen, ja und was noch wichtiger ist, meistenteils sogar von denselben Männern gelehrt und verteidigt werden, — wie wir dies alles im Laufe dieser Darstellung ersehen werden, — so verliert hiernach die genannte Ansicht, nach der die schiefe Beurteilung des Estherbuches und des Purimfestes als Folge des Bewusstseins von der U n geschichtlichkeit des Buches und dem heidnischen Ursprünge des Festes anzusehen sei, jeglichen Halt und Stützpunkt. Es sollte sich daher verlohnen, dieses seit ungefähr einem Jahrtausend in der exegetischen Literatur behandelte Problem, durch Herbeiziehung sämtlicher hierfür in Betracht kommender Stellen, einer gründlichen Prüfung zu unterwerfen. Vielleicht wird sich bei näherer Untersuchung aller diesbezüglichen Quellen der wahre Sachverhalt ergründen lassen.