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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1905-01-01 · Heft 4 · p. Seite 398

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
49 (1905)
Issue
Heft 4
Article
Hermann Gohens Ethik
Date
1905-01-01
Page
Seite 398 (sequence 14)
Language
German
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398 Hermann Cohens Ethik. Gültigkeit des Sittengesetzes ruht, aufzuweisen. Cohen hat schon früher, besonders in seinem in dem Gedenkbuch für David Kaufmann erschienenen Aufsatz über »Autonomie und Freiheit,« sowie in den in dieser Monatsschrift veröffentlichten Artikeln über das Problem der jüdischen Sittenlehre den Standpunkt vertreten, dass die Autonomie in erster Linie für die Wissenschaft der Ethik zu gelten, die Selbständigkeit ihrer Methodik zu vertreten habe. Er hat daraus die Folgerung gezogen, dass innerhalb der religiösen Sittlichkeit die Autonomie keinen Platz habe, dass für die Religion die Ableitung der Sittlichkeit aus Gott ihre Gültigkeit behalte. Auch in seiner Ethik vertritt er wesentlich denselben Standpunkt, wenn er die Methode der Reinheit zur Voraussetzung der ethischen Wissenschaft macht und durch sie der Forderung der Autonomie in diesem Sinne zu genügen strebt. Allein hier tritt es zutage, dass diese Bedeutung der Autonomie nicht die endgültige, und demgemäss auch der Konflikt mit der Religion durch den Hinweis auf den methodischen Charakter der Autonomie, der ihr nur für die Ethik der Wissenschaft Bedeutung verleihe, keineswegs erledigt ist. Indem die Autonomie als Selbstgesetzgebung zur sittlichen Aufgabe gemacht wird, geht sie über die Bedeutung einer wissenschaftlichen Methode hinaus und wird zu einer Bedingung der sittlichen Persönlichkeit, deren Vereinbarkeit mit der religiösen Sittlichkeit nunmehr in Frage steht. Allerdings wird die Frage scheinbar wieder zurückgeschoben, wenn für den selbständigen Ursprung der Sittlichkeit auf die Methode der Reinheit zurückverwiesen und die neue Erweiterung der Autonomie nur dahin bestimmt wird, dass in der Gesetzgebung das Selbst sich zu entfalten habe; und vollends scheint die Vereinbarung der Religion mit der Autonomie ausgesprochen, wenn darauf hingewiesen wird, dass der Grundgedanke jeder echten Religion, Gott zum Urheber der Sittlichkeit zu machen, keineswegs einen Widerspruch

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