Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 49 (1905)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Über Jean Bodin in seinen Beziehungen zum Judentum
- Date
- 1905-01-01
- Page
- Seite 326 (sequence 12)
- Language
- German
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326 Über Jean Bodin in seinen Beziehungen zum Judentum. das hat schon Conring ganz richtig bemerkt, desto ausge־ breiteter zeigt sich uns seine Kenntnis des jüdischen Schrifttums und desto rückhaltsloser ist die Anerkennung, die er ihm zollt. Wir finden eben hier wieder die oft gemachte Wahrnehmung bestätigt, dass mit der tieferen Kenntnis des Judentums und seiner Literatur auch die Achtung vor ihnen zunimmt, während die Abneigung gegen das Judentum bei ehrlicheren Naturen wenigstens meist auf eine ungenügende Vertrautheit mit dem Geist des Judentums zurückzuführen ist. Wie aber ist Bodin zu seiner ungewöhnlichen und auf die entlegensten Erzeugnisse des Mittelalters sich erstreckenden Kenntnis des jüdischen Schrifttums gelangt? Hugo Grotius, dem die Verstösse, die Bodin sich gegen die lateinische Metrik zu Schulden kommen Hess1), wie es scheint, zu besonderem Ärgerniss gereichten, und der, vielleicht dadurch beeinflusst, ein so ungünstiges Urteil über die Exaktheit der Bodin’schen Gelehrsamkeit gefasst hatte, spricht die Ansicht aus, Bodin habe seine Vertrautheit mit den Sitten und Lehren des Judentums nicht einer genaueren Kenntnis der hebräischen Sprache, sondern seinem freundschaftlichen Verkehr mit gelehrten Juden zu verdanken2). Richtig ist, worauf schon Conring hinweist3), dass Bodin in der Vor- 1) Vgl. oben S. 317 Anm. 1. Dieser Verstösse hatte sich Bodin wohl in seiner lateinischen Bearbeitung von Oppians Lehrgedicht über die Jagd schuldig gemacht, die er im Jahre 1555 unter dem Titel: Oppiani Cynegetica sive de venatione libri IV Latino carmine versi cum commentario in Paris veröffentlichte und in den lateinischen Gedichten, die sich im Heptaplomeres eingestreut finden. 2) Vgl. oben S. 317 Anm. 1. Conring stimmt, seinem früheren Urteil (oben Seite 324) widersprechend, in einem Briefe an Chapelain vom 24. April 1673 dieser Ansicht zu.. Commerc. epist. II. Seite 1121: Bodino caviliationes Judaicas fuisse haud ignotas recte judicas, assentior autem Grotio non deberi illas lectioni librorum Judaicorum, sed familiari cum nonnullis Rabbinis conversationi, quanquam in Gallia illi non nisi clam soleant commorari. 3) Vgl. oben Seite 324.