Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 49 (1905)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Der märkische Hostienschändungsprozess vom Jahre 1510
- Date
- 1905-01-01
- Page
- Seite 295 (sequence 10)
- Language
- German
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Der märkische Hostienschändungsprozess vom Jahre 1510. 295 welche die Pfründe eines Altaristen bildeten. Die Stiftung war jedoch unbedeutend und nicht von langer Dauer. Bereits im Jahre 1541 wurde die Stelle des Altaristen nicht mehr besetzt und die Kapelle aufgelöst1). Das alte Bauwerk ist verschwunden. Die heutige Kapellenstrasse trägt, wie Schillmann2) wohl richtig vermutet, seinen Namen, Wir haben in unserer Darstellung besonderen Nachdruck auf die Momente gelegt, aus denen sich der Prozess als eine künstliche, politische Veranstaltung erweisen lässt. Damit ist, wie gesagt, von selbst der Schluss auf d i e Unschuld der Juden gegeben. Diese U nschuld hat sich denn in der Tat etwa 30 Jahre später herausgestellt. Joachim I. war 1535 gestorben. Sein Sohn Joachim II. hatte den kurfürstlichen Thron bestiegen und der Reformation, gegen die Rede, welche die Altstadt »tho boven vnd up thoruchten a n g efangen«, und zwar »up der stede, dar die vngelövigen verstockten bosshaftigen jüden. dath hochwerdige sacrament wutwillich vnd nach oren gefallen vorhandelt vnd gemartert«. Der Brandenburger Rat bittet um Geldbeiträge für den Bau, »die wi ohne fremde lüde almissen nicht füllbrutigen könen«. Die Aufmerksamkeit des Notars erscheint allerdings durch einen anderen, besonders dratischen Fehler der Riedel’schen Urkünde in bedenklichem Lichte. Er schreibt: »In loco, quo perfidissimi Judei T h e y 1 e sacramentum corporis domini nostri variis affecerunt contumeliis«. Auf Grund dieser Stelle zählt Heffter im Namensregister zu Riedels Codex diplomaticus unter den Brandenburger Juden auch eine Familie T h e y 1 e auf. Nun hat aber ein Jude dieses Namens an der Hostienschändung nicht teilgenommen. Der Fehler entstand einfach aus der dem Notar gewordenen Mitteilung, die Kapelle sei an der Stelle errichtet, an der die Juden Teile der Hostie geschändet hätten. Der Notar hielt »Teile« für den Namen der schändenden Juden und konstruierte demgemäss seinen Satz. In einer Nachbemerkung der Redaktion des »Brandenburger Anzeiger« zu dem Bericht über einen den Prozess von 1510 behandelnden Vortrag des Herrn Geh. Kommerzienrat Gumpert (im Jahre 1892) ist der jude Theyle gleichfalls noch zu finden. נ) Riedel A, IX, S. 283. 2) Schillmann : Geschichte der Stadt Brandenburg, S. 522.