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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1905-01-01 · Heft 3 · p. Seite 294

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
49 (1905)
Issue
Heft 3
Article
Der märkische Hostienschändungsprozess vom Jahre 1510
Date
1905-01-01
Page
Seite 294 (sequence 9)
Language
German
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294 Der märkische Hostienschändungsprozess vom Jahre 5110. Kuchen, in den Salomo von Spandau die eine Partikel verbacken haben sollte1), und eine bildnerische Darstellung der Hostienschändung war im Chor an einem Spinde angebracht2). Der Bischof Hieronymus, der die Gegenstände zum ewigen Gedächtnis im Dom auf- und ausstellen Hess, hatte vorher schon für dieselben das Interesse der grossen Menge wachzurufen versucht Er liess sie in feierlicher Prozession nach Berlin tragen und dort in seiner Kapelle aufstellen. Er fand aber in Berlin damit keinen Anklang, weshalb er sie nach Brandenburg zurückbringen liess3). Das zweite Erinnerungszeichen ist der Name e i n e 1 Strasse. Die Hostienschändung war im Hause des Juden Jakob vor sich gegangen, das in der Altstadt lag. Am Orte der Tat liess nun der Rat der Altstadt — offenbar auf der Stelle des eingerissenen Judenhauses — eine Kapelle errichten, zur Entsühnung für den geschehenen Frevel. Der Bischof Hieronymus bestätigte die Anlegung der Kapelle4) und dotierte dieselbe mit Einnahmen, 1J Berichtet von Angelus und von Wusterwitz (Riedel D, S. 83). 2) Eine genaue Beschreibung dieser Bilder gibt Garcaeus: Successiones familiarum S. 342 f., wahrscheinlich sind sie nach den Holzschnitten der Druckschrift von 1511 hergestellt worden, s. Holtze S. 44 f. 3) Hier wurden sie auch vom grossen Kurfürsten im August 1674 besichtigt. Vgl. Kessel: Tagebuch Dietrich Sigismunds von Buch, Bd. I, S. 18. 4) Riedel A VIII., S. 475 f. Das Datum der Urkunde, in der die Kapelle als erbaut vorausgesetzt wird, ist Mittwoch, der 6. November 1516. Holtze (S. 46) findet es auffallend, dass mehr als sechs Jahre zur Stiftung dieses Erinnerungszeichens gehört hätten, und erklärt die Jahreszahl für einen Schreibfehler des Notars. Es müsse 1510 heissen, denn in diesem Jahre, nicht aber 1516, sei der 6. Nov. ein Mittwoch gewesen. Diese Kombination Holtze’s wird durch einen im Zerbster Stadtarchiv (Abt. II, Nr. 211) liegenden Brief zum mindesten insoweit erschüttert, als sich aus ihm ergibt dass 1510 die Kapelle noch nicht erbaut war. Es ist in diesem, aus dem Jahre 1511 stammenden Briefe des Rats der Altstadt Brandenburg an den zu Zerbst von der »Nie kerke« (neuen Kirche)

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