Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 49 (1905)
- Issue
- Heft 3
- Article
- Assyriologische Studien
- Date
- 1905-01-01
- Page
- Seite 263 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2829132-2829787-2829791-2886103--33636-2886135- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Rashi 1× ep/1002670
OCR text
Assyriologische Studien. 263 Nidda 16 b, ferner Raschi zu Hi. 37,11 und zu Taan. 7 b, Commentarien, die dem Raschi abgesprochen werden. Wenn auch der mythologische Hintergrund den Dichtern gewiss nicht gegenwärtig war und es ihnen ferne lag, solche Vorstellungen zü erwecken, so ist doch aus dem ganzen Zusammenhang zu entnehmen, dass die Besänftigung der Wassergeister (vgl. den Ritus am Hosch. rabbah) und die Anrufung ihrer segnenden Kraft ursprünglich mitgewirkt haben müsse. Die oberen und unteren Tehömot, welche der Geist רידיא anruft, scheinen mir nichts anderes zu sein, als Reste der gespaltenen Tiämat im bab.-assyr. Epos. VI. Sabbat ein Unglücks tag. Es darf als bekannt vorausgesetzt werden, dass die alten Babylonier wohl etwas Ähnliches aber doch wieder ganz Verschiedenes wie den Sabbat gekannt haben. Das Vokabular II R. 32 Nr. 1 nennt Z. 16ab auch einen um nüh libbi (iläni) d. i. »Tag der Beruhigung des Herzens der Götter«. Es ist der Gegensatz zum »Tag des Zorns« um uggati. Als Synonym steht daselbst sa-pattum sa-bat-tum שבת. Es ist zweifelhaft, ob dieser Tag auch als Ruhetag gegolten hat. Im Festkalender IV R. 32, 33 wird der 7-, 14., 19., 21. und 28. Tag eines Monats als sabattu bezeichnet und es heisst von ihm: VII. Tag. »nubattum. Marduk und Sarpanit geweiht; günstiger Tag. Böser Tag. Der Hirte (König) der grossen Völker. Fleisch, das auf Kohle gelegt ist, Speise, die mit Feuer in Berührung gekommen, soll er nicht essen; seinen Leibrock soll er nicht wechseln, reine Gewänder soll er nicht anziehen, Libationen soll er nicht ausgiessen; den Wagen soll er nicht besteigen; das Weib soll mit dem Manne nicht sprechen am Orte der Heimlichkeit; der Magier soll keine Beschwörung verrichten; der Arzt soll seine Hand nicht an den Kranken legen; einen Fluch zu verhängen ist der Tag nicht geeignet. Bei Morgenanbruch