Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 48 (1904)
- Issue
- Heft 11-12 (November 1904)
- Article
- Eine Zeitungsente aus dem Jahre 1790 und ihre Folgen
- Date
- 1904-11-01
- Page
- Seite 734 (sequence 4)
- Language
- German
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734 Eine Zeitungsente aus dem Jahre 1790 und ihre Folgen. Besonderes Augenmerk sollte auf eingeführte Waren, insbesondere Pelze und Wolle, gerichtet werden. Diese Befehle gingen durch Extraboten an sämmtliche Ämter an der böhmischen Grenze. Abschriften ergingen an die Regierungen in Amberg, Straubing, Landshut, Burghausen, Neuburg und Sulzbach. An den Hofkriegsrat erfolgte der Auftrag, die Cordons-Mannschaft gegen Böhmen möglichst zu verstärken. Die Regierung Amberg insbesondere erhielt den Befehl, über den Verlauf der Pest sorgfältige Erhebungen anzustellen und darüber zu berichten. Das Collegium Medicum wurde beauftragt, ein Obergutachten zu erstatten. Es erfolgte bereits am 29. Nov., dahingehend, dass genauere Massregeln nicht getroffen werden könnten, bevor nicht die Ärzte in Prag über den Charakter der Krankheit näheren Bericht erstatte] hätten. Bis dahin sei die Grenze aufs schärfste zu überwachen. Der Hofkriegsrat hatte sofort auch dem Kurfürsten Karl Theodor unmittelbar Bericht über die Pestgefahr erstattet; die Folge war ein höchster Erlass d. d. 28. Nov. an die Regierung in Amberg, keinen Juden, selbst wenn er ein Inländer sei, über die Grenzen zu lassen, die Grenze überhaupt, wenn erforderlich, absolut zu sperren. Uns interessirt aber am meisten der von der Oberlandesregierung an das Stadtoberrichteramt in München erlassene Befehl »bey der hiesigen judenschaft behörige »Vorsicht zu gebrauchen, besonders keinen etwa aus »Böhmen schon angekommenen Juden hier längers zu ge- »dulten, sondern diese alsogleich und so auch, wenn sich »etwa mehrere hieher nicht gehörige ohne dringende Ge- »schäfte hier aufhalten, solche ohne weitern aus den hie- »sigen Landen wegzuschaffen. Nicht minder der von den »Juden führenden und hereinbringenden Waaren halber »all mögliche Obsicht vorzukehren.« Von diesem letzten Befehl erhielt auch das Haupt- Mautamt Kenntnis zur Nachachtung.