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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1904-11-01 · Heft 11-12 (November 1904) · p. Seite 725

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
48 (1904)
Issue
Heft 11-12 (November 1904)
Article
Geschichte der Juden in der Reichstadt Kaufbeuren
Date
1904-11-01
Page
Seite 725 (sequence 5)
Language
German
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Geschichte der Juden in der Reichsstadt Kaufbeuren. 725 darüber am 15. Juni 1559 ausgestellten Urkunde ward jeder Leihvertrag oder sonstiger Contract, der zwischen Juden und Bürgern, Einwohnern oder Hintersassen von Kaufbeuren ohne Vorwissen und Genehmigung des Stadtregiments geschlossen würde, für nichtig erklärt, das Darlehen mit dem Nutzen der Stadt zugesprochen, und der Stadtrat ermächtigt, jüdische Gläubiger bei Verlust des Klagerechts zur Anmeldung ihrer derzeitigen Kaufbeurer Guthaben anzuhalten, von denen überdies nur der reichsgesetzlich gestattete Zins entrichtet zu werden brauchte. Die Judenklage gegen die Privilegierten bei auswärtigen Gerichten sollte kraftlos sein und jeder Verzicht auf diese Freiheit, ohne Wissen und Zustimmung derer von Kaufbeuren, der Giltigkeit entbehren* 2). Nachdem der Rat diese neue »wohlgestellte Freiheit und Begnadigung« sofort allen Juden zu Ebersbach durch ihre Herrschaft zur Nachachtung hatte verlesen und verkünden lassen, und durch den Hinweis auf die Gefahr der gänzlichen Annulierung ihrer Geldansprüche von den jüdischen Gläubigern die bürgerlichen Schuldner in Er״ fahrung gebracht, erging, nach gemeinsamer Beilegung aller diesbezüglichen Streitsachen durch Stadt und Gericht, an die gesamte Bürgerschaft ein feierlicher Ruf, die Freiheiten, die mit vieler Mühe und grossen Unkosten erlangt worden seien, nunmehr mit grösserem Ernst und aufs strengste zu halten3). »Wo hinfüro ainer oder mehr, Frauen oder Manspersonen, erfahren und begriffen (werden), so von ainigen Juden oder Jüdin, durch sich selb, ire Weib, Khinder, Ehehalten oder andere Personen was wenig oder vil endtlehnen oder sonsten ainichen andern Contract, wie *) Verkünd Zettl aus dem Jahre 1559 (Sammelband 161. Städt. Archiv). 2) A. Schröder a. a. O. (nach Urkunden im K. B. Reichsarchiv zu München). 3) Obrigkeitl. Ruf vom Jahre 1559 (Städt. Archiv. Sammelband 161).

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