Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 48 (1904)
- Issue
- Heft 11-12 (November 1904)
- Article
- Das Weimarer Judengesetz von 1823
- Date
- 1904-11-01
- Page
- Seite 657 (sequence 17)
- Language
- German
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Das Weimarer Judengesetz von 1823. 657 andere Gewerbe untersagt war. Der Gottesdienst hatte noch ganz seine alte Gestalt und in demselben verwaiseten Zustande befanden sich auch die jüdischen Schulen. Dieses konnte aber auch nicht anders sein, da der Staat sich bis dahin gar nicht um den Gottesdienst und das Erziehungswesen der Juden bekümmert hatte. »Vergleicht man nun diesen Zustand mit dem jetzigen, so wird man wohl zugeben müssen, dass es sich hierin bedeutend gebessert hat, und dass die Juden keineswegs die Beschuldigungen verdienen, welche ihnen auf eine so schnöde Weise gemacht worden sind. Bereits sind mehrere jüdische Handwerker im Eisenacher Kreise, und dass diese nur solche wären, welche die Erlaubniss zur Verheiratung bezwecken wollten, ist eben so unwahr, als dass sie die Handwerks-Firma zum Handelsgeschäfte benutzen. Besteht ja sogar seit dem Jahre 1825 eine besondere von der israelitischen Gemeinde errichtete Gasse zur Unterstütz u n g i s ra el i t. Handwerker, durch welche schon mancher arme Jüngling in den Stand gesetzt worden ist, ein ehrbahres Handwerk zu erlernen. Bei dem jüdischen Gottesdienst sind schon von meinem seel. Vater und Vorgänger mancherlei Missbräuche abgeschafft worden, und obgleich die von mir gehaltenen deutschen Predigten anfangs nur Wenigen zusagten, (was in der katholischen Kirche, wenn dort die Messe in deutscher Sprache gelesen werden sollte, wohl eben so gehen würde) so hat doch die Liebe hiefür dergestalt zugenommen, dass jetzt der allergrösste Theil sie mit Aufmerksamkeit und Andacht anhört. Vergangenen Sommer fanden zum erstenmale Confirmationen in deutscher Sprache, verbunden mit einer öffentlichen Prüfung der Confirmirten nach Anleitung des im aufgeklärten Geiste verfassten Johlsonisehen Religionsbuches in den Synagogen des Eisenach- Kreises statt, In anderen Gemeinden hätte eine solche neue Einrichtung gewiss Widerstand gefunden, von den Monatsschrift, 48. Jahrgang. 42