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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1904-11-01 · Heft 11-12 (November 1904) · p. Seite 656

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
48 (1904)
Issue
Heft 11-12 (November 1904)
Article
Das Weimarer Judengesetz von 1823
Date
1904-11-01
Page
Seite 656 (sequence 16)
Language
German
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656 Das Weimarer Judengesetz von 1823. Bezirkes seien noch eben so, wie sie vor Jahrhunderten gewesen, die Christen betrachteten sie als unrein, e rleuchtete Rabbiner seien ihnen eben so verhasst, als deutsche Predigten, ja sie verliessen zum Theil die Synagoge während derselben und selbst die der Gesundheit nachtheiligen Gebräuche hätten nur durch Zwangsmittel abgeschafft werden können, bürgerliche Gewerbe würden nur von denen erlernt, die dadurch die Erlaubnis zur Verheiratung nach § 15 der judenordnung erlangen wollten und selbst diese benutzten die Handwerks-Firma mehr zu Handelsgeschäften. — Demnach wäre selbst das, was von Seiten, unserer erleuchteten Staatsregierung und der von ihr besonders niedergesetzten Commission für die Verbesserung des Cultus- und Schulwesens der Juden geschehen, so ganz ohne alle Früchte geblieben. Obgleich nun die übrigen höchst ungerechten und ungegründeten Beschuldigungen in jener Protestation (wie dieses der hochverehrte und edelgesinnte Herr Landmarschall unumwunden erklärte) schon das gehörige Licht auf die erwähnte Behauptungen werfen, so glaube ich doch, hiezu in meiner Stellung um so weniger schweigen zu dürfen, als dieses Schweigen vielleicht für ein Zugeständniss von meiner Seite gehalten werden könnte. »Fasst man nämlich den Zweck, welchen unsere weise Staatsregierung bei Herausgabe der Judenordnung von 1823 hatte, richtig auf, so ist dieser kein anderer, als die Juden des Grossherzogthums allmählich mit andern bürgerlichen Gewerben als dem Handel, zu befreunden, sowie auch durch eine zweckmässige Gestaltung ihres Gottesdienstes und Unterrichtswesens, unter den Erwachsenen einen besseren Geist zu erwecken, besonders aber die Jugend zu vernünftigeren Begriffen heranzubilden. Zur Zeit, wo die Judenordnung erschien, war kaum ein einziger jüdischer Handwerker vorhanden. Alles hatte sich dem Handel gewidmet und musste sich demselben widmen, da ihnen jedes

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