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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1904-11-01 · Heft 11-12 (November 1904) · p. Seite 655

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
48 (1904)
Issue
Heft 11-12 (November 1904)
Article
Das Weimarer Judengesetz von 1823
Date
1904-11-01
Page
Seite 655 (sequence 15)
Language
German
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Das Weimarnr Judengesetz von 1823. 655 und freien Anschauungen des wackeren Mannes, der 1827 das Weimarische Landrabbinat übernahm, später in den inneren Bewegungen im Judentume eine hervorragende freilich nicht von allen gebilligte Rolle spielen sollte. Seine Zeitschrift, »Der Israelit des XIX. Jahrhunderts«, der die Anschauungen der äussersten Linken vertrat, und deren sich auch mein Vater gern bediente, erschien in den Jahren 1839—1848. Hess starb nach einer langen gesegneten Wirksamkeit im Jahre 1871. Der Artikel von Hess, der am besten diese Mitteilung beschliesst, lautet folgendermassen : Aus dem Gross herzogt hum. (Eingesandt). Gestützt auf das Zeugniss der Grossherzogi. Behörden, dass , die Juden des Grossherzogthums seit Erscheinung der Judenordnung in ihrer Bildung fortgeschritten seien, hat unsere weise Staatsregierung es auch als zweckmässig und billig angesehen, bei dem jetzt versammelten Landtage, sich dafür auszusprechen, dass ihren jüdischen Unterthanen mehrere bürgerliche Rechte, die ihnen bis jetzt entzogen waren, eingeräumt werden möchten. Da nun zu diesen auch die Aufhebung des bisherigen Verbotes, wonach sie einige Gewerbe, namentlich die Bäckerei und Metzgerei, gar nicht betreiben durften, gehörte, so unterlassen einige Metzger- und Bäcker-Zünfte, in der Furcht, es möchte ihnen hierdurch einiger Abbruch geschehen, nicht, hiergegen bei dem Landtage Vorstellungen zu erheben, und das Betreiben jener Gewerbe von Seiten der Juden als höchst nachtheilig zu schildern. Dem Landtage ward noch eine besondere Protestation übergeben, in der das Zeugniss, welches die Staatsregierung der fortgeschrittenen Bildung der Juden giebt und worauf sie den Antrag auf Verbesserung ihrer bürgerlichen Verhältnisse gründeten, als falsch erklärt, und hingegen behauptet wird, die Juden des Eisenachischen

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