Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 48 (1904)
- Issue
- Heft 11-12 (November 1904)
- Article
- Das Weimarer Judengesetz von 1823
- Date
- 1904-11-01
- Page
- Seite 652 (sequence 12)
- Language
- German
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652 Das Weimarer Judengesetz von 1823. wurde nun die Debatte keineswegs beendet, sondern ging erst recht an. Einer der Redner, Pfefferkorn, zeigte sich ganz ähnlich seinem Namensvetter vor 300 Jahren, als grimmen Judenfeind. Er setzte auseinander: 1. die jüdisehen Religionsgrundsätze widerstritten der Moral, die Juden hielten es für erlaubt, die Christen zu betrügen und widerstrebten dem Ackerbau. 2. Ihre vielen Feiertage machten sie zu ernster Arbeit unfähig und zwängen sie, in den wenigen übrig bleibenden Tagen unredlichen Gewinn zu erstreben. 3. Ihr Glaube an den Messias und an die Begründung eines Judenreichs machten sie unfähig dazu, wirkliche Staatsbürger zu werden. Daher plaidierte er für Beibehaltung der bisherigen Beschränkuns:en, ferner für Verbot des Hausierens, für Beschränkung der Bevölkerungszahl, so dass nur einem Sohn das Hei־ raten gestattet werde usw. Die Verhandlung über die einzelnen Paragraphen des Gesetzentwurfes verlieren sich sehr ins Kleinliche und können hier nicht alle berührt werden. Besondere Verhandlungen entstanden über den Gerichtsstand, über die Ehe zwischen Juden und Christen, über die Aufnahme einzelner hervorragender Juden und über die Zulassung der Israeliten im allgemeinen in den verschiedenen Bezirken des Landes. Am 15. April wurde die Depatte fortgesetzt. Sie drehte sich um Familiennamen, Leibzoll, Schutzgeld. Auch an diesem Tage hatte Luden Gelegenheit, ein kräftig Wörtlein zu sagen. Ein Redner hatte gefragt, wie es denn eigentlich mit der Vorschrift stehe, dass die Juden die Christen betrügen könnten, worauf Luden kategorisch erklärte: »Ein solches Gesetz oder religiöser Grundsatz besteht nicht«. Die ferneren Debatten, an denen er sich übrigens nicht beteiligte, drehten sich um Gestattung des Metzgergewerbes, das den Juden nicht bewilligt wurde. Im Verlaufe der Debatte am 16. trat in dem Abgeordneten Schortmann ein fernerer entschiedener Judenfeind