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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1904-11-01 · Heft 11-12 (November 1904) · p. Seite 648

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
48 (1904)
Issue
Heft 11-12 (November 1904)
Article
Das Weimarer Judengesetz von 1823
Date
1904-11-01
Page
Seite 648 (sequence 8)
Language
German
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64S Das Weimarer Judengesetz von 1S23. halten sollte, so sey es diese, bey welcher der Landtag seine Gesinnungen am Besten bewähren könne. In vielen Ländern sey dieselbe in neuerer Zeit verhandelt. Man werde -auf uns achten, wie der Landtag entscheide, und dessen Ehre werde grösser sein, wenn er zuviel Vertrauen habe, :als wenn er zu misstrauisch sey, und dadurch Gelegenheit zum Misstrauen gebe. Auch habe der Landtag wohl zu bedenken, dass er nicht als Richter, der über einen einzelnen Fall nach bestehenden Gesetzen entscheiden sollte, sondern als Gesetzgeber hier stehe. Der Landtag gebe seine Be- Stimmungen, nachdem sie die landesherrliche Sanktion erhalten, in die Welt hinein, damit sie auf Fälle angewendet werden sollten, die er, der Landtag, nicht übersehen könne, und die Anwendung bleibe Männern überlassen, die dem Landtag unbekannt seien. Endlich sei zu beachten, dass es hier viel weniger darauf ankomme, was der Landtag den Israeliten schuldig sey, als darauf, was er sich selbst schuldig sey, — einer Versammlung christlicher Männer, welche in Verbindung mit der Regierung die Gewalt in den Händen habe, das Schicksal von Tausenden ihrer Mitmenschen zu bestimmen, vielleicht das Wohl derselben für Zeit und Ewigkeit. »Nach diesen Bemerkungen wolle er nun Alles, was gegen die Juden gesagt werden könne, zwar für sich nicht als wahr annehmen, aber als wahr voraussetzen. Er wolle setzen, dass sie — von den Ausnahmen hinweg gesehen — in der Masse verdorben wären und verderblich für ihre Mitmenschen, die Christen; er wolle setzen, dass sie feig wären und niederträchtig, schmutzig und tückisch, Nichts sinnend als Schacherei, Krämerei, Wucher und Betrug. Aber er frage: wodurch die Juden so schlecht geworden, als sie sein sollen oder wären? »Vom Mutterleibe komme das judenkind wie das Christenkind nackt und unschuldig. Es sey gotteslästerlich, dem Judenkind eine angeborne Schlechtigkeit zuzuschreiben.

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