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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1904-11-01 · Heft 11-12 (November 1904) · p. Seite 647

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
48 (1904)
Issue
Heft 11-12 (November 1904)
Article
Das Weimarer Judengesetz von 1823
Date
1904-11-01
Page
Seite 647 (sequence 7)
Language
German
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Das Weimarer Judengesetz von 1823. 647 der Spezialauf eine allgemeine Debatte überging und den erstaunten Mitgliedern des Landtags Ansichten zu hören gab, wie sie wohl noch nie gehört hatten. Das war Heinrieh Luden. Der Name dieses trefflichen Mannes ist: den Goethefreunden wohl bekannt, denn von ihm rühren sehr merkwürdige und schöne Mitteilungen über Gespräche her, die er mit Goethe geführt; der Historiker kennt, freilieh heute nur dem Namen nach, Ludens zahlreiche geschichtliche Werke, besonders seine 12 bändige »Geschichte des teutschen Volkes«, die nur bis zum Jahre 1257 geht- Luden war ein ausserordentlich freisinniger Mann, der insbesondere in der von ihm 1814 bis 1818 herausgegebenen Zeitschrift »Nemesis« seinen Unabhängigkeitssinn gegen Franzosen, Russen und deutsche Reaktion glänzend betätigte. Geboren 1780, gestorben 1847 lebte Luden von 1806 an als akademischer Lehrer in Jena und entfaltete bis fast zu seinem Tode eine grosse Lehrtätigkeit, ln der Geschichte der Juden war sein Name bisher nicht genannt worden. Es sei nur kurz darauf hingewiesen, dass Luden: 1823—32 als Vertreter der Universität Jena im Weimarischen Landtage sass. Wie man aus den Protokollen ersieht, beteiligte er sich überhaupt ziemlich lebhaft an den Verhandlungen, namentlich wenn sie staatsrechtliche und allgemeine politische Fragen betrafen. In der Judenfrage äusserte er sich folgendermassen: »Ihn treibe das Gewissen in seiner Brust, ihn treibe die Menschlichkeit, der nichts Menschliches fremd sey, die Gerechtigkeit, die wir allen schuldig wären, und die Religion Jesu Christi, die ihn Liebe und Erbarmung lehre. Er werde nicht ruhig sterben können, wenn er sich sagen müsste, dass er zur Misshandlung seiner Mitmenschen, zur Kränkung menschlicher Gefühle, zur Unterdrückung unter״ drückter menschlicher Wesen mitgewirkt hätte. Es sey die delikateste Sache, die im Landtage verhandelt werde, und wenn man hier oder dort die Steuersache für wichtiger

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