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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1904-11-01 · Heft 11-12 (November 1904) · p. Seite 646

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
48 (1904)
Issue
Heft 11-12 (November 1904)
Article
Das Weimarer Judengesetz von 1823
Date
1904-11-01
Page
Seite 646 (sequence 6)
Language
German
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646 Das Weimarer Judengesetz von 1823. Glauben bekennenden Untertanen selbst und zunächst die gebildeteren unter ihnen sich mit allem Eifer befleissigen werden, durch strenge Gesetzlichkeit und Rechtlichkeit, überhaupt durch Beispiel auf ihre Glaubensgenossen wohltätig einzuwirken und somit Unsere fernere Gnade zu verdienen.« Bei einem derartigen Gesetze interessiert den Historiker fast noch mehr als das Gesetz selbst die Art und Weise, wie es zustande kam. Aus den oben erwähnten Landtagsverhandlungen kann man sich ein Bild von den Beratungen und Beschlüssen der Versammlung machen; eine Hinweisung auf die dort geäusserten Anschauungen ist ungemein lehrreich, selbst für unsere Zeit. In der ersten Sitzung vom 12. April suchte der Referent die Gegenstände des Gesetzes auf 15 verschiedene Punkte zurückzuführen: Gerichtsstand, Militärpflicht, Handelsverkehr, Eid, Abgaben usw. Ein Mitglied, von dem gleich ausführlicher die Rede sein soll, Professor Luden, formulierte dagegen folgende 3 Fragen und bat, dass diese debattiert und darüber Beschluss gefasst werden möge: 1. soll eine Verbesserung der Verhältnisse israelitischer Glaubensgenossen eintreten? 2. Sollen sie mit Uebernahme aller Bürgerpflichten auch alle Bürgerrechte erlangen? Und falls diese Frage verneint würde. 3. Welche Rechte, sollen ihnen eingeräumt werden? Man sieht, Luden wünschte eine allgemeine Judendebatte; die Mehrheit dagegen verfügte gleich eine Besprechung der Spezialfragen, d. h. der einzelnen in dem Gesetze berührten Punkte. Daher wurde gleich in der Sitzung vom 14. April die Frage behandelt, ob die oben erwähnten Förmlichkeiten bei den Verträgen zwischen Juden und Christen abzuschaffen seien. Ueber diese Frage wurde hin- und hergeredet. Da stand plötzlich ein Redner auf, der trotz seines durchgefallenen Antrags von

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