Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 48 (1904)
- Issue
- Heft 9-10 (September 1904)
- Article
- Die Juden des Mittelalters in ihrer wirtschaftlichen Betätigung
- Date
- 1904-09-01
- Page
- Seite 589 (sequence 14)
- Language
- German
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Die Juden des Mittelalters in ihrer wirtschaftl. Betätigung. 589 sehen Finanzverwalter nicht entlassen wollte, oder gegen den Kleiderluxus der Juden zu eifern, die in seidenen Oewandern einherstolzierten und das Judenzeichen verdeckten. Der beständige Kleinkrieg hielt die Gemüter in Spannung und brachte der Bevölkerung den Gegensatz immer wieder zum Bewusstsein, als schon der in der Kreuzzugsepoche so hoch emporlodernde Hass gegen die Ungläubigen zu verlöschen drohte. Wenn für die Geschichte der Juden im späteren Mittelalter ein sehr umfangreiches Material vorliegt, so entspricht doch dem Umfang nicht recht die Mannigfaltigkeit des Inhalts. Ein erheblicher Teil von Synodalbeschlüssen, Staatliehen Gesetzen und städtischen Statuten hat nichts anderes zum Gegenstände als Einschärfung der kanonischen Vor- Schriften, und ist von einer traurigen Eintönigkeit. Nur gelegentlich tritt aus der Masse des Stoffes das zu Grunde liegende Prinzip zu Tage, das wichtiger ist als die Fülle der Einzelheiten. Die Kirche, das kanonische Recht, gestehen den Juden die Möglichkeit einer gesicherten rechtlichen Existenz in christlichen Staaten nicht zu. Die Juden werden geduldet, aus Gnade, oder zur Erinnerung an die Passionsgeschichte; aber einen Rechtsanspruch auf Duldung haben sie nicht; ihre Erniedrigung dient zum lebendigen Zeugnis für die Wahrheit neutestamentlicher Aussprüche. Wie innerhalb der kanonischen Vorschriften die weltlichen Obrigkeiten, Könige, Fürsten und Stadtmagistrate mit den Juden verfuhren, blieb ihrem Gutdünken überlassen; selbst vollständige Vertreibung war nicht untersagt. Im übrigen stand es der Kirche gut an, Milde walten zu lassen, gerade die Päpste sind nicht selten für die verfolgten Juden eingetreten. In Avignon allein und der unter päpstlicher Hoheit stehenden Grafschaft Venaissin blieben Juden wohnen, als ihnen der Aufenthalt in ganz Frankreich untersagt war. Inconsequenz lässt sich den Päpsten nicht vorwerfen. Was sie für oder wider die Juden sagten und taten, hält sich