Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 48 (1904)
- Issue
- Heft 9-10 (September 1904)
- Article
- Die Juden des Mittelalters in ihrer wirtschaftlichen Betätigung
- Date
- 1904-09-01
- Page
- Seite 587 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/2829132-2829776-2829785-2885635--33138-2885737- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Die Juden des Mittelalters in ihrer wirtschaftl. Betätigung. 587 elements nie wieder so gross gewesen ist als vor dem 1. Kreuzzuge. Dass nun ein Teil der verhältnismässig dicht zusammengedrängt wohnenden Juden Handwerke betrieb, dafür fehlt es in Deutschland an Belegen1); aber Landbau, wenigstens als Nebenbeschäftigung, war ihnen nicht fremd. Zwei Juden aus Mainz wurden 1146 zur Herbstzeit bei der Weinlese von einem Kreuzfahrer erschlagen2 3). In Würzburg tradierte 1206 die Jüdin Sara ihr Eigentum an Weinbergen und Häusern dem Domkapitel, um es gegen Zins für sich und ihre Kinder zurückzuerhalten5). Es ist demnach nicht verwunderlich, wenn das Privileg Heinrichs IV.4) den Juden in Worms bestätigt, was sie an Hausgrundstücken, Gärten, Weinbergen und Äckern zu Erbe besitzen. Der gleiche Passus findet sich in dem Privileg Heinrichs IV. für die Juden vonSpeier5); auch wenn er aus älterer Vorlage entlehnt sein sollte, enthält er doch nichts Unzeitgemässes. Lebensführung und wirtschaftliche Stellung der Juden in dieser Zeit entsprach offenbar derjenigen der alten Stadtbürger, der Vorfahren der späteren Patrizier. Zwischen den beiden Klassen der städtischen Bevölkerung bestand denn auch lange Zeit hindurch ein recht gutes Einvernehmen, das nicht einmal durch die meist von auswärtigen Kreuzfahrern aus rein religiösen Motiven veranstalteten Verfolgungen wesentlich gestört worden ist. Die judenfeindliche Stimmung in den Städten erwachte daher auch nicht beim Aufkommen eines nationalen Bürger- und Kaufmannsstandes, der die Handels- 0 Dagegen in Paris 1258 urkundlich als Vertreter der jüdischen Gemeinde Morin Crescendus corrigiarius (Gürtler), Haninus vaginarius (Scheidenmacher), Collection doc. ined., Cartulaire de Teglise de Notre- Dame de Paris ed. Guerard, B. 2, S. 448. 2) Quellen z. Gesch. d. Juden in Deutschi. B. 2, S. 191, Reg. 238. 3) Monum. Boica 37, 171, Reg. 371. 4) Reg. 171 c. 1090. 6) Reg. 170, 1090.