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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1904-09-01 · Heft 9-10 (September 1904) · p. Seite 538

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
48 (1904)
Issue
Heft 9-10 (September 1904)
Article
Notwehr nach mosaisch-talmudischem Recht
Date
1904-09-01
Page
Seite 538 (sequence 26)
Language
German
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538 Notwehr nach mosaisch-talmudischem Recht. die Ehrverletzung gestattet, hat damit keineswegs bekundet,, dass sie nicht auf ihre Ehre bedacht ist und die Verletzung derselben nicht schwer empfindet, sie hat durch ihren Wunsch, ihren Verfolger zu schonen, nur den Gedanken zum Ausdrucke gebracht, dass sie die Bewahrung ihrer Ehre nicht durch Aufopferung ihres Lebens erkaufen möchte; jedenfalls aber trifft die Voraussetzung der Thora zu, dass es sich um eine Person handelt, deren Ehre als ein wertvolles Gut zu schützen ist, und darum ist ihr Wunsch, dass man von der Verfolgung ihres Verfolgers ablassen möge, nicht zu berücksichtigen. Diese letztere Ansicht wird von den Decisoren als die massgebende anerkannt, und Maimonides1) sagt klar und deutlich: Wenn jemand auf eine Person einen als blutschänderisch zu bezeichnenden Angriff macht (,רדף אחר ערוד> und Andere ihn verfolgen, um sie zu retten, sie aber sagt: »lasset ihn, damit er mich nicht umbringe«, so hört man nicht auf sie, sondern sucht ihn abzuschrecken und verhindert ihn an der Ausführung seines bösen Vorhabens,, indem man ihn an irgend einem seiner Glieder verwundet, und wenn dies nicht möglich ist, indem man ihn tötet. — Mit denselben Worten ist diese Bestimmung in den Schulchan Aruch aufgenommen worden2). Nur wenn die Verfolgte von der Tötung ihres Verfolgers aus Rücksicht auf i h n Abstand zu nehmen bittet, d. h. wenn sie sagt: »lasset ihn und bringt ihn nicht um«, (הניחוהו ואל תהרגוהו) soll man nach der Ansicht Karos im Beth Joseph3) diesen nicht töten, weil aus ihren Worten hervorgeht, dass ihr die ihr drohende Ehrverletzung nicht sehr zu Herzen geht (שהרי אין מקפדת על פיגמא). Im Tur heisst es zwar, dass man auch in diesem Falle nicht auf sie hören soll, das erklärt aber Karo für einen Schreibfehler, es müsse *) Hilchoth Rozeach 1, 12. 2) Schulchan Aruch Choschen ha-Mischpat 425, 4. 3) Tur Choschen ha-Mischpat, Kap. 425.

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