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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1904-09-01 · Heft 9-10 (September 1904) · p. Seite 530

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
48 (1904)
Issue
Heft 9-10 (September 1904)
Article
Notwehr nach mosaisch-talmudischem Recht
Date
1904-09-01
Page
Seite 530 (sequence 18)
Language
German
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530 Notwehr nach mosaisch-talmudischem Recht. dass auch hinsichtlich des Mörders der Grundsatz von יש מושיע in vollem Umfange Anwendung findet. Da der Verfolgte und an seinem Leben Bedrohte durch Aufopferung des Lebens des Verfolgers gerettet werden muss, so darf, ja, soll auch das Kind im Mutterleibe, das bei einer schweren Entbindung das Leben der Mutter gefährdet, zu deren Rettung getötet werden. Denn es wird als רודף betrachtet, und beim רודף gibt es ja keinen Unterschied zwischen גדול und קטון, da gilt stets der Grundsatz von הבא להורגך. Ist aber das Kind schon als lebend oder geboren zu betrachten, d. h. יצא ראשו, oder, wie es an einer anderen Stelle heisst: יצאו רובו, dann darf es zur Rettung der Mutter nicht getötet werden, weil man ein Leben wegen eines andern nicht aufopfern darf, (לפי שאין דוחין נפש מפני גפש) und auf die Frage, warum das Kind geschont werden muss, da es doch als רודף zu betrachten ist, dem gegenüber es keine Schonung gibt, antwortet der Talmud 1שאני התם דמשמיא קא רדפי לה). Maimonides2) drückt sich in Beantwortung dieser Frage etwas anders aus, er sagt וזהו טבעו של עולם. Durch beide Antworten soll der Gedanke wiedergegeben werden, dass das Kind nicht aus eigenem Antrieb das Leben der Mutter in Gefahr bringt und daher nicht im vollen Sinne des Wortes als רודף zu betrachten ist, weshalb das Verfahren gegen רודף nur für den Fall und nur so lange zur Anwendung kommt, als das Kind noch nicht als ein lebendes Wesen gilt; sobald es aber das Licht der Welt erblickt hat, muss dem Grundsätze, dass das Leben eines Unschuldigen nicht zur Rettung eines andern aufgeopfert werden darf, Rechnung getragen werden. Durch die mehrfache Erwähnung der Gleichstellung des zum Zwecke der Vergewaltigung auf eine verlobte Jungfrau gemachten Überfalles mit einem Mordversuche *) Sanhedr. a. a. O. *) Maim. Hilchoth Rozeach, Kap. 1, 9.

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