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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1904-09-01 · Heft 9-10 (September 1904) · p. Seite 526

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
48 (1904)
Issue
Heft 9-10 (September 1904)
Article
Notwehr nach mosaisch-talmudischem Recht
Date
1904-09-01
Page
Seite 526 (sequence 14)
Language
German
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526 Notwehr nach mosaisch-talmudischem Recht. so, sondern der Ausdruck:?,Wenn die Sonne über ihn aufgegangen« soll in der Tat einen Unterschied machen zwischen Tag und Nacht, so dass er, wenn er den Dieb bei Tag erschlägt, schuldig, und wenn des Nachts, straffrei ist? Um diese Auffassung zu verhüten, sagt die Schrift in dem Kapitel, das von der Vergewaltigung einer verlobten Jungfrau handelt: »Dem Mädchen sollst Du nichts tun«. Denn durch den Vergleich, den die Bibel hierbei zwischen dem Mörder und dem an der verlobten Jungfrau verübten Ehebruch anstellt, wird für beide Verhältnisse eine Lehre entwickelt: Wie bei der verlobten Jungfrau kein Unterschied gemacht wird zwischen Tag und Nacht, so auch sollst du bei dem Mörder keinen Unterschied machen zwischen Tag und Nacht; und wie der von dem Mörder Bedrohte straflos ist, wenn er dem Mörder zuvorkommt und ihn tötet, so ist auch das Mädchen straflos, das, um der Schändung zu entgehen, den Angreifer tötet; und wie endlich das Mädchen, das den Ehebrecher tötet, obwohl Menschen zugegen sind, die ihm (dem Mädchen) helfen können, strafbar ist — denn es heisst: rh ומושיע אין, woraus zu schliessen, dass, wenn Helfer da sind, sie ihn nicht töten darf — ebenso ist auch der strafbar, der den Mörder tötet, obwohl Helfer ihm zur Seite stehen. Nur Abraham ben David1) kann sich nicht dazu ver♦ stehen, den Wortsinn der Bibelstelle אם זרחה השמש עליו zu Gunsten der bildlichen Erklärungsweise aufzugeben, und behauptet daher, dass nur der bei Nacht beim Einbrüche betretene Dieb getötet werden dürfe, denn bei diesem sei die Voraussetzung gerechtfertigt, dass er im Falle des Wider- Standes seitens des Eigentümers diesen töten würde, und dass er diese Absicht schon von vornherein hege, da er ja weiss, dass zur Nachtzeit die Hausinsassen in der Regel x) Siehe השגת הראב״ד zu Maimonides Mischne Torah, Hilchoth Genebah 9, 8.

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