Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 48 (1904)
- Issue
- Heft 9-10 (September 1904)
- Article
- Notwehr nach mosaisch-talmudischem Recht
- Date
- 1904-09-01
- Page
- Seite 522 (sequence 10)
- Language
- German
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522 Notwehr nach talmudisch-mosaischem Recht. Zweck erreicht, d. h. ohne etwas zu Stehlendes gefunden zu haben, sich schon dem Ausgange zugewandt hat, denn in allen diesen Fällen war er überhaupt nicht, oder ist er nicht mehr als »Verfolger« zu betrachten und hat es nicht auf die Tötung des Besitzers abgesehen1). Wie es zu halten ist, wenn der Eigentümer den Dieb, der sich mit seiner Beute geflüchtet hat, verfolgt, um wieder in den Besitz seines Eigentums zu gelangen, und!) Im Traktat Pessachim 2 b wird der Bibelvers Hiob 24, 14 לאור יקום רוצח .... ובלילה יהי כגנב herangezogen, um das Notwehrrecht dem Einbrecher gegenüber festzustellen und abzugrenzen, und zwar wird er folgendermassen interpretiert: »Wenn es dir klar ist wie das Licht, dass er — seil, der Einbrecher — die Absicht hat, den sich ihm Widersetzenden zu töten, so ist er als Mörder zu betrachten, und du kannst ihn unter Aufopferung seines Lebens vor dem beabsichtigten Verbrechen bewahren; wenn dir die Sache aber zweifelhaft (oder dunkel) ist wie die Nacht, so sei er nur wie ein Dieb in deinen Augen, und du hast nicht das Recht ihn zu töten«. Nach Raschi ist die Gewissheit, dass der Einbrecher entschlossen ist, den sich zur Wehr setzenden Eigentümer zu töten, stets vorhanden, es sei denn, dass es sein Vater oder sein notorischer Freund wäre, daher stehe es dem Eigentümer allen anderen beim Einbrüche Ertappten gegenüber zu, ihnen zuvorzukommen und sie zu töten. Tossafoth hingegen interpretieren folgendermassen : die in Rede stehende Bibelstelle hat eben den Fall im Auge, dass der Vater bei dem Sohne einbricht, und da gilt im Allgemeinen die Voraussetzung, dass die väterliehe Liebe den Angriff auf das Leben des Sohnes nicht zulässt; darum darf der Einbrecher nur dann getötet werden, wenn der Sohn mit Sicherheit weiss, dass der Vater sein Leben, so er zur Verteidigung seines Eigentums sich zur Wehr setzt, nicht schonen würde, im zweifelhaften Falle jedoch darf dies nicht geschehen, da ist der Einbrecher nur als Dieb und nicht als Mörder zu betrachten. — Die Meinungsverschiedenheit zwischen Raschi und Tossafoth besteht also nur hinsichtlich der talmudischen Deutung des Bibelverses, nicht aber hinsichtlich des Notwehrrechtes selbst; diesbezüglich stimmen beide überein, dass bei jedem Einbrecher, mit alleiniger Ausnahme des Vaters, so lange nicht das Gegenteil erwiesen ist, die Praesumption gilt, dass er den sich zur Wehr setzenden Eigentümer töten würde, weshalb es gestattet ist, ihm zuvorzukommen und ihn zu töten.