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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1904-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1904) · p. Seite 436

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
48 (1904)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1904)
Article
Die Juden des Mittelalters in ihrer wirtschaftlichen Betätigung
Date
1904-07-01
Page
Seite 436 (sequence 14)
Language
German
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436 Die Juden des Mittelalters in ihrer wirtschafte Betätigung. des bestehenden staatlichen Rechts, und es haben sogar Juden für ihre Beschwerden wegen Uebergriffen von Bischöfen bei ihm bereitwillige Abhülfe gefunden1). Der westgothische Episkopat dagegen und die von ihm abhängigen Könige zwangen die Juden Spaniens zur Taufe und hielten die Convertiten gewaltsam bei dem widerwillig angenommenen Glauben fest2). Einen Mittelweg, der gerade für die Folge am bedeutsamsten geworden ist, schlugen die gallischen Concilien der Merovingerzeit ein. Der Bekehrungseifer führte im Frankenreich nur vereinzelt zu heftigeren Ausbrüchen3). Der Geistlichkeit kam es mehr darauf an, die Juden von der übrigen Bevölkerung abzusondern, den gesellschaftlichen Verkehr zwischen Christen und Juden zu beschränken, daher ausser dem schon älteren Verbot von Mischehen die mehrfach in den Concilsbe- Schlüssen wiederkehrende Bestimmung, dass bei Strafe der Exkommunikation kein Christ mit Juden zusammen speisen solle4). Vom hl. Hilarius von Poitiers wird erwähnt, dass er Juden, die ihn im Vorbeigehen grössten, nicht wieder grösste5). Das Bestreben, die Ungläubigen gesellschaftlich abzusondern, war eine speciell gallische Eigentümlichkeit, die anderwärts nicht in gleicher Weise wiederkehrt. Die zu Grunde liegende Absicht ist später von Erzbischof Agobard von Lyon in etwas schwülstiger Form zum Ausdruck gebracht worden®). »Auf die Söhne des Lichts soll 1) S. Reg. 1. 9 ep. 195 (M. G. Ep. 2, 183) etc. 2) Vgl. Graetz 5S, 129 ff. etc. Ä) So in Clermont 576, s. Regesten zur Geschichte der Juden im fränkischen und deutschen Reiche bis z. J. 1273, bearb. von Aro־ nius etc. (Berlin 1902) Nr. 38. Im folgenden zitiere ich das Werk als Reg. ף M. G. LL. Sectio 3, Concilia S. 22, 78, 159• r9 Venanttus Fortunatus, vita s. Hilarii, M. G. Auct. ant. 4. 2, 2y Reg. nro. 5. c) Epistola Agobardi ad Nibridium, bei Migne, Patrol. lat. B. 104 S. 110.

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