Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 48 (1904)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1904)
- Article
- Die Juden des Mittelalters in ihrer wirtschaftlichen Betätigung
- Date
- 1904-07-01
- Page
- Seite 437 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2829132-2829776-2829784-2885481--32974-2885556- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Die Juden des Mittelalters in ihrer wirtschaftl. Betätigung. 437 kein Schatten fallen durch Gemeinschaft mit der Finsternis«. Bei zu naher Berührung mit Juden hätten die Christen an ihrem Glauben Schaden leiden können. Die Geistlichkeit fürchtete geradezu, und vielleicht nicht ganz mit Unrecht, das Eindringen jüdischer Ideen ins Volk1). Mit Wirtschaftliehen Beweggründen hatte das Verhalten der Kirche gegen die Juden weder in Spanien noch in Gallien etwas zu tun. Es ist meines Erachtens ein für die Folge nicht unwesentlicher Umstand, dass gewisse Unterschiede in der wirtschaftlichen Lage der Juden beider Länder schon in so früher Zeit hervortreten. In Spanien waren die Juden fest angesessen, und zwar nicht nur in Städten, sondern auch in kleineren Orten2). Sie bebauten den Boden selbst und mit Hülfe von Sklaven3); offenbar hatten sie aber auch als Grundherren unfreie Hintersassen4), und bei den Königsschenkungen, die sogar im 7. Jahrhundert einzelnen zu Teil geworden sind5), kann es sich ebenfalls nur um Grundherrschaften handeln. Die feste Ansässigkeit im Lande erklärt die Zähigkeit des Widerstandes gegen alle Verfolgungen. Dass manche auch mit Handel sich abgaben, kann keinem Zweifel unterliegen. Ein Gesetz des Königs Egica verbot denen, die sich nicht wahrhaft bekehren würden, zum Landungsplatz der Schiffe zu gehen, um überseeische Waren einzukaufen, und überhaupt irgend ein Geschäft offen oder geheim mit Christen abzuschliessen6); aber J) Ibid. 111; vgl. den Spott über den gerade für die Festigung des christlichen Glaubens in der Merovingerzeit sehr wesentlichen Wunderglauben, Gregor Tur. Mirac. 1. 3 cap. 50 (M. G. SS. rer. Morov. 1, 644), Reg. 49. 2) Ergibt sich aus der Lex Visigothorum 1. 12 tit. 3 c. 21 (M. G. LL. Sect. 1 B. 1 S. 450). 8) Ibid. XIJ 3, 6 (S. 434). ף Ibid. XII 2, 13, (S. 419, Erwähnung der *in polipticis publicis« verzeichneten Unfreien). ף Ibid. ף Ibid. XII 2, 18 (S. 426 ff.).