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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1904-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1904) · p. Seite 432

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
48 (1904)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1904)
Article
Die Juden des Mittelalters in ihrer wirtschaftlichen Betätigung
Date
1904-07-01
Page
Seite 432 (sequence 10)
Language
German
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432 Die Juden des Mittelalters in ihrer wirtschaftl. Betätigung. wurden Juden und Samaritaner von allen Ehren und Würden des Staats ausgeschlossen, auch das Amt des städtisehen Defensors sollte ihnen nicht mehr zugänglich sein; aber von den Ämtern, die als staatliche Lasten galten, wurden sie nicht befreit. Sie blieben also in den Curien denen sie erblich angehörten, ebenso in den übrigen Collegien und im Unterpersonal der Ämter, vorbehaltlich, dass Gerichtsdiener (apparitores) jüdischen Bekentnisses zur Execution von richterlichen Urteilsprüchen in Civilprocessen und zur Bewachung der Gefangenen im Kerker nicht verwandt werden sollten. Der Grundgedanke des Gesetzes von 439 ist, dass die Juden, deren Bekehrung ganz unmöglich erscheint, über die unterste Stufe der vom Staat festgestellten Gesellschafts•■ Ordnung sich nicht erheben dürfen, selbst dann nicht, wenn ihnen Ehrentitel verliehen werden, was Theodosius nicht ausschliesst. Diesen Grundgedanken hat die oströmisch־ byzantinische Gesetzgebung beibehalten und ausgebaut. Justinian bestimmte1), dass die jüdischen wie die ketzerisehen Curialen nur an den Lasten ihres Standes Anteil haben sollten, nicht auch an dessen Vorrechten. Später, von Basilius Macedo, wurde die Tendenz zusammengefasst in den Worten2):!'EDCkrtvz<; xal TouSatoi xat alpvfrtxoi oöts <7Tp0CT£ÜOVT0Ct GUTS TC0X1TSUGVT7.L, 0AV ZGjy.X^C, aTlJJLOÖVTOU. Heiden, Juden und Ketzer werden weder zum Militärnoch zum Civildienst herangezogen, sondern stehen in äusserster Missachtung. Es ist von byzantinischen Kaisern versucht worden, die Juden durch Gewalt oder Überredung zur Taufe zu bewegen. Leo VI. verordnete unter Aufhebung aller einschlägigen älteren Gesetze, sie sollten fortan als Christen leben. Gleichwohl fand Benjamin von Tudela3) auf seiner *) Novell. 45. 2) S. D. Cassel, in Ersch u. Gruber, Encyclopädie, Sect. 2, T. 27, S. 52. 2) Da mir die Ausgabe von Asher hier nicht zugänglich war,

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