Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 48 (1904)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1904)
- Article
- Die Paulinische Lehre vom Gesetz
- Date
- 1904-07-01
- Page
- Seite 404 (sequence 5)
- Language
- German
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404 Die Paulinische Lehre vom Gesetz. Äusserungen wie I. Cor. 7, 19: »Beschneidung tut es nicht, und Verhüllung tut es nicht, sondern Gottes Gebote halten«?1) Oder selbst wie Gal. 5, 22 f.: »Die Frucht des Geistes aber ist Liebe, Freude, Friede, . . . Sanftmut, Enthaltsamkeit. Wider solche (aber) ist das Gesetz n i c h t«?2) Zeigt das alles nicht vielmehr klar und deutlich, dass Paulus in der Tat diesen Teil des mosaischen Gesetzes (den ethischen), wenn auch selbstverständlich nur im grossen und ganzen — und nicht ohne sich, ausser der Freiheit von dem Zwang des Buchstabens, auch im Übrigen das Recht der Auswahl zu wahren3) — aber doch ganz förmlich als Norm für den Lebenswandel beibehalten wollte? Übrigens sagt ja Grafe selbst: »Doch konnte Paulus auch von seinem Standpunkte eine Erfüllung des Gesetzes im Christentume behaupten, insofern als im innersten Grunde zwischen dem Gesetz und dem den Christen er- 9 ׳r/ip7)G1־C svToXato #sou. Dass hierunter nichts anderes als die Erfüllung der sittlichen Gebote des mosaischen Gesetzes — und zwar nicht bloss der auf die Nächstenliebe bezüglichen, sondern auch noch mancher anderen — verstanden sein kann, braucht wohl nicht näher nachgewiesen zu werden. 2) Koctoc tcov toiqutcov oux, sgtti. vojxos♦ Die schwierige Stelle wird verschiedentlich erklärt. Nach Lipsius (a. a. O. S. 63) bedeutet x. t. ttolout. nicht (neutrisch) »gegen dergleichen Dinge«, sondern soviel wie xoctoc t&v tokxSjtx 7rpaTT0VT0)v. »Hierauf führt schon«, sagt L, »der Gegensatz zu V. 22, aber auch das oux sa׳u vopioc, was nicht heissen kann: gegen sie hat das Gesetz nichts einzuwenden, sondern nur: gegen solche kann'das Gesetz keine Anklage erheben^. Wie dem auch sei, so können die Worte sicherlich auch positiv gewendet werden, als ob Paulus sagen wollte: Tuet alle diese Dinge, damit ihr zugleich den besten Teil des Gesetzes erfüllet. 3) Weitere Proben einer solchen Auswahl bieten gelegentliche Äusserungen wie I. Cor. 14, 34: »Ihnen (den Weibern) kommt es nicht zu, zu reden, sondern untertan zu sein, wie auch das Gesetz sagt«, oder II. Cor. 13, 1 : »Durch zweier oder dreier Zeugen Mund wird eine Sache fest« (Deut. 19, 15). Auch Rom. 12, 19 gehört wohl mit hierher.