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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1904-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1904) · p. Seite 403

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
48 (1904)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1904)
Article
Die Paulinische Lehre vom Gesetz
Date
1904-07-01
Page
Seite 403 (sequence 4)
Language
German
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Die Paulinischö Lehre vom Gesetz. 403 dem Nächsten nichts Böses, also ist in der Liebe das ganze Gesetz begriffen«. So wenig nämlich Paulus die Verletzung, d. i. Nichterfüllung irgend eines der aufgezählten dekalogisehen Gebote gestattet haben kann, so wenig kann er auch auf die Erfüllung irgend eines andern auf die Nächstenliebe bezughabenden negativen oder positiven Gebotes (des mosaischen Gesetzes) verzichtet haben. Was der Apostel hier betont, das ist lediglich die Alles überragende Bedeutung, ferner die positive Form und der all umfassende Inhalt des Liebegebotes (in Lev. IQ, 18), demzufolge die negativ gefassten Einzelgebote des Dekalogs — »und alle weiteren Gebote«, wie Paulus sagt — eigentlieh überflüssig geworden seien. Aber erfüllt muss doch nun einmal Alles werden, was nur irgend dazu gehört,— um so mehr als »die Liebe dem Nächsten nichts Böses (ergänze: dafür aber um so viel mehr Gutes) bereitet«. Da meint nun freilich Grafe, es dürfe doch nicht vergessen werden, dass »alle diese Äusserungen (eben die hier in Frage stehenden) ihre Fassung unter Einwirkung der Opposition des Apostels gegen seine Gegner erhalten haben«1). »Nicht ohne feine Ironie zugleich«, fügt Grafe hinzu, »erinnert der Apostel an das Gebot der Liebe. Seinen Lesern in Galatien und Rom, die gegen dieses Grund- und Hauptgebot des Gesetzes so oft und schwer gesündigt hatten, gibt er damit zu verstehen: ihr, die ihr das Gesetz so hoch halten wollt, beweiset eure Gesetzestreue durch Befolgung der wesentlichsten Forderung des Gesetzes usw.« Allein, wie versteht denn Grafe dann solche ג) A. a. O. S. 22 ff., gegenüber der Meinung Anderer, wonach Paulus nämlich nur den rituellen Teil des Gesetzes (Gal. 4,1 —11; Röm. 12, 1; 14, 14. 20) für abgeschafft gehalten habe. — Auch die :)befremdlichen« Stellen Röm. 2, 13, 14. 26. 27 (vgl. Jakob. 1, 22) vermag sich Grafe nur so zu erklären, dass sich der Apostel hier, »um seine Gegner um so wirksamer zu widerlegen, auf deren eigenen Anschauungsboden begibt«. 26’

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