Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 48 (1904)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1904)
- Article
- Moses und Hammurabi
- Date
- 1904-07-01
- Page
- Seite 397 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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Moses und Hammurabi. 397 Patr i a r c h enz e i t in Kanaan, in Ägypten und in der Wüste Anwendung finden und in Gebrauch sein konnten (gegen Wellhausen). Die Gesetze des Hammurabi müssen zum Teil schon zur Patriarchenzeit bestanden haben. Sie können nicht durch Vermittlung anderer Völkerfamilien zu Moses gelangt sein. Abraham, der Zeit- und Kriegsgenosse Hammurabis, hat dessen Gesetze wohl gekannt und sie auf seinem historisch feststehenden Zuge von Ur-Kasdim nach Kanaan mitgenommen. Diese Gesetze beherrschten den ganzen vorderen Orient. In stets sich entwickelnder und vollendender Form wurden sie bis auf Moses überliefert. Die Gestalt dieses Mannes, der gerade durch Auffindung dieses Hammurabigesetzes wächst und zu einer geschiehtliehen Erscheinung ersten Ranges selbst für eingeschworene Kritiker wird, tritt auf diesem neuen Hintergründe leuchtend hervor. Er kam nicht, das Gesetz aufzuheben, sondern es zu versittlichen. Es ist gesagt worden, dass die HS. die Blutrache kenne, ohne dass man, wie es die Wissenschaftlichkeit erfordert, vom Asylrecht sprach, das jene beinahe paralysiert hat. Von der Blutrache ist nur in beschränktestem Sinne die Rede. Vom Palaste und Gesetze des Hammurabi jedoch wurde betont: ln diesen heiPgen Hallen kennt man die Rache nicht. Der Kulturhistoriker muss erwidern: »Die Unterschiede liegen nicht in der Richtung des Ethos, sondern in der sozialen Organisation«. Im Codex Hammurabi haben wir die Anfänge des Staates, der als Garant des Rechtes die Privatrache aufhebt und sie durch die richterliehe Ahndung ersetzt, ln der geschlechtsgenossenschaftlichen Rechtsordnung in der es keine höchste Gewalt gibt (und diese ist an den betreffenden Bibelstellen vorausgesetzt) ist die Blutrache unausrottbar. Das Racherecht steht also nicht