Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 48 (1904)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1904)
- Article
- Moses und Hammurabi
- Date
- 1904-07-01
- Page
- Seite 394 (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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394 Moses und Hammurabi. entfernt ist, so weit ist d i e letzte ethische Konsequenz dieses ius Talionis »Liebe deinen Nächsten wie dich selbst« (Lev. 19, 18) mit dem ergänzenden »Wie ein Eingeborener aus eurer Mitte soll auch der Fremde sein, der bei euch wohnt, und du sollst ihn lieben wie dich selbst, denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Aegypten« — entfernt von der Ethik im Cod. Hammur. Dieser Gegensatz drückt sich auch darin deutlich aus, dass das sog. Bundesbuch (Exod. 20, 22-— 23, 33) das Sklaven recht an die Spitze des Gesetzes setzt und dass die heil. Sehr, dem Sklaven, der aus Liebe zu seinem Herrn nicht freigelassen sein will, das Ohr durchbohren lässt; während Cod. Hammur. den Sklaven an das Ende setzt und befiehlt: »Wenn ein Sklave zu seinem Herrn spricht, du bist nicht mein Herr, wird ihm sein Herr, sobald er ihn als seinen Sklaven überführt hat, das Ohr abschneide n.« Von hier aus hätte kein direkter Weg zur Blüte aller Gesetzgebungen, zum weltbezwingenden Dekalog, geführt. Doch, wir dürfen nicht ungerecht sein. Der Kulturhistoriker muss mit Bewunderung von dem erleuchteten Sonnenkönig Hammurabi sprechen, der für seine Zeit Grosses geleistet hat. Und nicht allein für seine Zeit. Einige Stellen des Gesetzbuches sind besonders merkwürdig, weil sie Dinge und Vorgänge behandeln, welche in der Patriarchen־ geschichte eine Rolle spielen. Betrachten wir die betreffenden Gesetzesgruppen. Hammur. §. 144. »Wenn, nachdem ein Mann eine Frau geheiratet und diese Frau ihrem Manne eine Magd gegeben hat und diese Kinder gebiert, jener Mann den Vorsatz fasst, sich ein Kebsweib zu nehmen, gestattet man es dem Manne nicht. § 145. Wenn ein Mann, nachdem er eine Frau genommen und sie ihn mit Kindern nicht beschenkt hat, den Vorsatz fasst, ein Kebsweib zu nehmen; dieser Mann nimmt