Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 48 (1904)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1904)
- Article
- Moses und Hammurabi
- Date
- 1904-07-01
- Page
- Seite 391 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Moses und Hammurabi. 391 getötet« (Verschärfung gegenüber Hände-Abhauen bei Ham.), Das. V, 24 f: »Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuss um Fuss«. »Brandwunde um Brandwunde, Stichwunde um Stichwunde, Hiebwunde um Hiebwunde«. Deut. 24, 14—16 : »Du sollst einen armen und bedürftigen Taglöhner nicht bedrücken .... an jedem Tage sollst du ihm den Lohn auszahlen, ehe noch die Sonne untergeht«. »Es sollen nicht Väter wegen der Kinder und nicht die Kinder wegen der Väter getötet werden; ein jeder soll nur für sein Vergehen getötet werden«. Es ist klar, dass hier merkwürdiger Parallelismus, deutiche Anal ogie, ebenso wie ein tiefgehender Kontrast zu vermerken sind. Die Analogie liegt im Talion-Prinzip in der gruppenweisen Ordnung der Gesetze gleicher Be- Ziehungen. Der Kontrast in dem bewussten und beabsichtigten Protest (Müller S. 160), der gegenüber dem zu tötenden Sohne des Baumeisters (Hamm.) in dem lapidaren Bibelsatze lautet: »Kinder dürfen nicht wegen der Schuld der Väter getötet werden«. Hierher gehört eine scheinbar durchaus unauffällige Gruppe von Gesetzen über das stössige Rind. Hammur. § 250. »Wenn ein Ochs, nachdem er bei seinem Laufe auf der Strasse einen Mann gestossen hat, dessen Tod verursacht, lässt diese Rechtssache keinen Anspruch zu. § 251. Wenn der Ochs eines Mannes stössig ist und obwohl man ihn dessen Fehler als eines stössigen hat wissen lassen, er dessen Hörner nicht abgestumpft und seinen Ochsen nicht gehemmt hat und dieser Ochs, nachdem er einen Freigeborenen gestossen hat, ihn tötet, zahlt er eine halbe Mine Silber. § 252. Wenn er den Sklaven eines Mannes lötet, zahlt er ein drittel Mine Silber.