Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 48 (1904)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1904)
- Article
- Die Paulinische Lehre vom Gesetz
- Date
- 1904-06-01
- Page
- Seite 323 (sequence 3)
- Language
- German
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Die Paulinische Lehre vom Gesetz. 323 Christus — in dem Sinne, welchen Paulus ihnen unterschiebt —: woher ergibt sich denn für ihn noch, dass sie zu jenem früheren Worte (des Leviticus) in ausschliessendem Gegensatz stehen? Oder, was dasselbe ist, dass die an der einen Stelle geforderte ״Gerechtigkeit durch das Gesetz״ nicht auch neben der an der anderen Stelle (angeblich) gelehrten ״Gerechtigkeit aus dem Glauben״ sollte einhergehen können P1) Paulus muss also wohl bei den Juden selbst — welche sich, in ihrem ״unverständigen״ Eifer um das Gesetz, ״der Gerechtigkeit Gottes nicht unterworfen haben״ (V. 2. 3)2) — einen ähnlichen Glauben oder doch eine solche mehr oder minder allgemein gültige Lehrmeinung vorausgesetzt haben, gemäss welcher das Gesetz in Christo, d. h. also in dem erwarteten (und legitimen) Messias wirklich ganz und gar sein Ende erreicht haben werde. Und wie sehr er dies tun konnte, das lässt sich noch recht wohl nachweisen. Denn es unterliegt wohl ף Dieselbe Frage war freilich auch schon früher manchmal (z. B. gleich zu Gal. 3, 11. 12) aufzuwerfen, und sie erledigt sich uns ja auch an und für sich kurzweg damit, dass dies gerade das unterscheidende Merkmal der Rechtfertigungslehre unseres Apostels — in seinem Streite mit den Juden -Christen — bildete. Nach ihm soll und kann es eben nur einen Weg zum Heile geben, nämlich eben den des Glaubens, während sie, die Judenchristen, daneben auch noch das Gesetz — nach wie vor — für erforderlich hielten (vgl. Gräfe a. a. O. S. 20). Allein, wenn Paulus auch hier an unserer Stelle nichts Anderes aussagen wollte, als eben nur dieses, so sieht man nicht recht, worin denn eigentlich der Kern dieses anscheinend ganz neuen und mit so viel Nachdruck vorgetragenen Arguments vom ״Ende des Gesetzes in Christo“ bestehen soll. 2) D. h. kurzweg: den Glauben an Christus Jesus nicht angenommen haben. Und zwar haben sie es nicht getan, einesteils eben um sich von dem Gesetz nicht lossagen zu müssen, anderenteils aber weil sie sich zu diesem Glauben selbst — aus inneren Gründen — nicht bekennen wollten. Gegen Beides, vorzüglich aber gegen die letztere Halsstarrigkeit, richtet sich dann auch die weitere Auseinandersetzung in den Versen 5—10. 21*