Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 48 (1904)
- Issue
- Heft 4 (April 1904)
- Article
- Heinrich Graetz
- Date
- 1904-04-01
- Page
- Seite 232 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2829132-2829776-2829781-2885223--32731-2885281- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
232 Heinrich Graetz. Ein Lebensbild. dalja Tiktin, der an seine Vorfahren und Vorgänger geistig bei weitem nicht heranreichte, als ihren Rabbiner an und ging damit vor, eine Religionsschule in ihrem Sinne einzurichten; zu ihrer Organisation und Leitung ward Graetz berufen1). Wohl war die Breslauer Gemeinde aufgelöst, indem die orthodoxen Elemente sich von dem Synagogenverband getrennt hatten, indessen gab es für die Separatisten kein rechtsgültiges Bindemittel, um sich als korporative Genossenschaft zusammenzuschliessen. Ueberdies war am 23. Juli 1847 das Gesetz für die Verhältnisse der Juden in Preussen erschienen, und es war noch nicht abzusehen, wie sich die Zustände unter der Herrschaft des neuen Gesetzes gestalten würden. Einzelne wohlhabende Privatleute übernahmen daher die Verantwortlichkeit, um die verschiedenen Vertragsverhältnisse, vornehmlich betreffs der Religionsschule, zu ordnen. Da fegten die politischen Stürme des Jahres 1848 über die preussischen Lande hin. Wirtschaftliche Erschütterungen traten ein, noch schwerere wurden befürchtet, und in der Furcht davor zogen jene Privatleute ihre Bürgschaft zurück. Daraufhin erfolgte der Zusammenbruch der orthodoxen Religionsschule, in jenen Kreisen das erste Opfer der politischen Sturmflut, deren Wellenringe ihre zerstörende Wirkung bis in die entferntesten Lebensbeziehungen hinüberspülten. Graetz stand abermals auf der Strasse, ohne Beschäftigung, ohne Brod. Damals richteten sich aller Augen nach Wien, wo die Volksbewegung grosse Dimensionen angenommen und überraschende Erfolge errungen hatte; dort stand die י) Dazu bedurfte es indess einer behördlichen Genehmigung■, welche nur infolge eines amtlichen Lehrerzeugnisses erteilt werden konnte. Daraufhin besuchte Graetz als Hospitant eine Zeit lang das katholische Schullehrerseminar zu Breslau und erhielt am 4. November 1847 nach abgelegter Rektoratsprüfung ein Zeugnis, welches ihm die Fähigkeit zuspricht, an einer Elementarschule zu unterrichten und eine solche als Rektor zu leiten. Es war das einzige amtliche Prüfungszeugnis, das Graetz überhaupt aufzuweisen hatte.