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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1904-04-01 · Heft 4 (April 1904) · p. Seite 203

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
48 (1904)
Issue
Heft 4 (April 1904)
Article
Die Maultiere und die Wagen des Patriarchen Jehuda I.
Date
1904-04-01
Page
Seite 203 (sequence 11)
Language
German
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Die Maultiere und die Wagen des Patriarchen Jehuda I. 203 Berichte des R. Chanina zur angeführten Mischna in jer. Aboda sara V 44d, 66: מעשה בקרון אחר משל בית רבי שהפליגה יותר מארבעת מיל ואתא עובדא קומי רבנן ואכשרון, ist ein mit Wein beladener Wagen gemeint, da mit genau denselben Worten wie in der Mischna erzählt wird, dass es ein solcher Wagen war, der nur länger als zulässig den Blicken von Juden sich entzogen hatte, dass der Wein aber trotzdem für unberührt erklärt wurde. Es handelt sich nicht um einen Staatswagen des Patriarchen, sondern um einen zur Beförderung von Wein dienenden Lastwagen. Ebenso in der entsprechenden Stelle in b. Sabb. 122a oben: R. Abba bar Kahana erzählte: R. Chanina gestattete dem Hause Rabbi’s Wein zu trinken, הבא בקרונות של נכרים בחותם אחד, der in Wagen von Nichtjuden gebracht wurde und dessen Be־ hälter nur Ein Siegel trugen. Dass hier von Staatswagen nicht die Rede sein kann, bedarf keines Beweises, und doch handelt es sich hier um קרונות mit Wein im Hause des Patriarchen, genau so wie in dem vorhergehenden Berichte, und auch derselbe R. Chanina wird hier genannt1). Und wenn es schliesslich heisst (b. Sabb. 122a, jer. XVII, 16a 62): »R. Abba b. Kahana sagte im Namen des R. Chanina: Die Wagen des Hauses Rabbi’s darf man am Sabbath bewegen», so ist nicht einzusehen, welcher Grund für die Zulässig־ keit, einen Staatswagen am Sabbath in Bewegung zu setzen oder in die Höhe zu heben, bestanden haben könnte. Ist aber ein Wagen oder Karren mit Wein gemeint, so könnte die Erlaubniss aus dem Bedarf am Sabbath erklärt werden. Sonst finde ich keine Stelle, die von einem Staatswagen des Patriarchenhauses berichtete2); dagegen wissen wir 1) Hier ist offenbar nicht von der Zeit Rabbi’s selbst, sondern von der seines Sohnes oder Enkels die Rede, da R. Chanina beim Leben Rabbi’s kaum wird in religionsgesetzlichen Fragen des Patriarchenhauses befragt worden und in die Lage gekommen sein, zu entscheiden. Hier ist also בית רבי der Nachfolger Rabbi’s. 2) Es bliebe noch die Möglichkeit übrig, an eine Sänfte zu denken, wie sich auch andere Lehrer in Palästina am Feiertage in

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