Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 48 (1904)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1904)
- Article
- Zur Geschichte der Reichsjudensteuer im 13. Jahrhundert
- Date
- 1904-02-01
- Page
- Seite 75 (sequence 6)
- Language
- German
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Zur Geschichte der Reichsjudensteuer im 13. Jahrhundert. 75 Deutschlands hingestellt hat1). Er ist hier Gerichtsvorsitzender, der die richterliche Zwangsgewalt übt, während das Urteil von den »pares« gefällt wird2). Zugleich aber ist er in finanzieller Beziehung die Mittelsperson zwischen dem Kaiser und der Gemeinde. Nur er darf von den Juden Bussen eintreiben, oder sonst mit einer Geldforderung an sie herantreten, oder sie zur Bezahlung zwingen; anderen obrigkeitlichen Personen (Bischof, städtisch-bischöflicher Kämmerer, Graf, Schultheiss) ist das nicht gestattet. Der Judenbischof wird von der Gemeinde gewählt und vom Kaiser mit dem Amt investiert3). Wie die uralten Grundzüge der jüdischen Gemeindeverfassung im Laufe der Jahrhunderte sich gestaltet haben, wird wohl noch eingehender Untersuchungen bedürfen4). So viel ist ohnehin sicher, Juden und Stadtgemeinde stehen selbstständig nebeneinander und entrichten unabhängig von einander jede ihre eigene Bede. Daher sind in unserem Verzeichnis Städte- und Judenbeden getrennt aufgeführt, ohne dass doch der Verfasser die Judensteuer als eine besondere Art von Abgabe betrachtete, — sonst hätte er sie eben nicht unter die Rubrik precarie eingereiht. Es lässt sich nicht annehmen, dass in dieser Zeit der Betrag der Bede schon absolut festgelegt war, weder für die Städte, noch für die Juden. Im Einzelfall, und besonders bei aussergewöhnlichen Mehrforderungen, kam alles auf das Uebereinkommen (tractare, teidingen) zwischen dem Bezugsberechtigten und den zur Leistung Verpflichteten an. Allerdings waren die Herrscher in den Mitteln, eine Uebereinkunft herbeizuführen, wenig wählerisch. Wenn sonst nichts half, wurden die Pflichtigen in Haft gesetzt, bis sie ג) S. Zeitschr. f. d. Gesch. d, Juden in Deutschland 1, 137 ff. 2) Ibid. S. 141, § 14. 3) Ibid. S. 138, § 1. 4) Nach gef. Mitteilung von Herrn Dr. M. Brann verweise ich auf seine Geschichte der Juden in Schlesien. S. 72 n. 1.