Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 48 (1904)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1904)
- Article
- Zur Geschichte der Reichsjudensteuer im 13. Jahrhundert
- Date
- 1904-02-01
- Page
- Seite 76 (sequence 7)
- Language
- German
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76 Zur Geschichte der Reichsjudensteuer im 13. Jahrhundert. zahlten, was gefordert war1); doch ist selbst die schlimmste Art der Ueberforderung, die Sonderbesteuerung (exactio specialis) einzelner Personen, ebensowohl gegen Stadtbürger2) als gegen Juden3) in Anwendung gekommen. Bei der Verwendung im Reichshaushalt erfuhren Städte- und Judensteuern durch Ueberweisung an Zahlungsstatt, Verpfändung und Veräusserung gleiche Schicksale. Aus unserem Verzeichnis ist nicht zu entnehmen, ob durch die Steuer die Juden relativ, im Verhältnis zu ihrer Leistungsfähigkeit, stärker belastet waren als die Bürger. Absolut entrichten sie fast überall niedrigere Summen. Auf die Stärke der einzelnen Gemeinden und ihre ökonomische Bedeutung dürfen dagegen aus der Höhe der von ihnen gezahlten Steuer wohl Schlüsse gezogen werden. Voran steht Strassburg mit 200 Mark Silber. Es überragt selbst Speier (80 M. S.) und Worms (130 M. S.) bei weitem. An letzter Stelle stehen Bopfingen und Donauwörth mit zusammen 2 M. S. Dort mögen nur sehr wenige Juden sich aufgehalten haben. Die beiden Städte entrichteten 50 und 60 M. S. Die Mark entsprach damals einem Silbergehalt von 15 Thaler4). Der Gesammtbetrag der in dem Verzeichnis aufgeführten Reichsjudensteuer beläuft sich auf 857 M. S.5) oder M. 38565 heutiger Währung. Die Städte insgesamt entrichten 4290 M. S., also etwa fünf Mal so viel als die Juden allein. Die gesamten in dem Verzeichnis aufgeführten baaren Reichseinnahmen betragen 712772 M. S. Daraus lässt sich der nicht unerhebliche Wert der Judensteuer für den damaligen Reichshaushalt entnehmen. 0 So ordnete es Konrad IV. für die Juden von Sinzig an, Reg. Nr. 537. 1243. *) S. Zeunier, Städtestenern, S. 20 f. ף Reg. Nr. 555. 1246. ף Zeumer, Hist. Zeitschr. 81, 37. 5) Die Berechnungen bei Schulte 1. c.