Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 47 (1903)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Die Paulinische Lehre vom Gesetz
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 543 (sequence 10)
- Language
- German
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Die Paulinischo Lohre vom Gesotz, 5 4 3 nicht als ich selbst, es lebt in mir Christus; ־was ich aber jetzt noch im Fleische lebe u. s. w.1״). Wie dies zu verstehen sei, das zeigt die Ausführung desselben Gedankens Rem. 7, 1 ff.; ״Oder wisset ihr nicht, Brüder — rede idi doch zu Leuten, die etwas vom Gesetz■ verstehen, ־ — dass das G esetz II e r r i s t ii b e r d e n M e n s c 11 e 11, e b e n s 0 lange als er lebt? . . . Demgemäss seid nun auch ihr, meine Brüder, getödtet für das Gesetz mittelst des Leibes des Christus u. s. w.u Ls ist also völlig klar, Paulus spricht, hier hauptsächlich davon, dass durch den Kreuzestod Christi eine solche Gemeinschaft aller Gläubigen mit ilun, bestimmter eine solche Thoilhu bersebaft Aller an seinem Tode eingetreten sei, derzufolge sie Alle obsdion noch lobend — - für das Gesetz, dennoch (bereits) ״gestorben*, ״ausgo- >hanu seien, indem ja das Gesetz, na11*׳ ihm selbst, ״Herr ist über den Menschen, eb!׳n nur so lange als er lebt,־׳*-). Wie kam Paulus dazu? Wie kam er überhaupt aut den seltsamen Gedanken eines A b g e, s t 0 r be 11 s e i 11 s für das Gesetz? Doch wohl nicht erst aus der Reflexion über die ganz neue Thatsaohe des Kreuzestodos Christi?! Wie hätte er denn dann auch seine Leser — ״.Leut(*, die etwas v »m Gesetz verstehenu — darauf, als auf etwas längst Be״ ' ) TL<״\ <׳zp La v6u׳vj vhu.(■) y~z!)־avov z. 7. a. י ' r m c r (hoi Lipsitis z. St. a. a. 0. S. SH) streicht das L׳/ voaoot während es nach Lipsius heissen soll : vermöge dos eigenen Prtnoipes des Gesetzes. 1׳. h. vermöge des vom (mosaischen) Gesetze über die T'obertroter vorbängten Todesurtheils«. Schwerlich richtig: denn es handelt sich ja nicht um ein Gostorbonseiu überbau nt, sondern um das Abgestorbensein für das Gesetz. Auch würde Paulus wohl kaum eine s«»!che ganz neue bohre (wie <l:e der Pohortragung dos über Christus »wr- :dingten Todesurtheils * auf Andere) kurzwog dure.h (Ly. voao’j he/oich n»-t haben. Eher hat man hinter demselben (Vgl. Rüm. 7, 2 das 7 6a (•)) eine solche. allgemein gültige Bestimmung des Gesetzes za vermutheu, laut welcher die Rechtsverbindlichkeit gegen das (»esetz mit dom Tode für Jedermann in gleicher Weise vollkommen aufüort. S. weiter oben im Texte. -) Während Gal. 5. 24: Köm. 0, 2 IV. von etwas ganz Anderem reden, nämlich von derjenigen Gerne insekaft der Gläubigen mit Christo, gemäss weicher auch deren '־alter Mensch mitgekreuzigt wird, damit der Leib der Sünde vernichtet werdec (Rom, (J, 0).!Nicht ganz zutreffend daher Grafe'a. a. 0. S. 21 : *Dadurch aber, dass der Christ dem FLeisch»• gestorben ist, ist er zugleich dem Gesetze, das für das Fleisch berechnet war, gestorben״. Es sind eben zwei ganz verschiedene Dinge, die zwar neben einander hergehen, aber nicht aus einander folgen.