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Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums · 1903-01-01 · Heft 6 · p. Seite 540

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Journal
Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
Volume
47 (1903)
Issue
Heft 6
Article
Die Paulinische Lehre vom Gesetz
Date
1903-01-01
Page
Seite 540 (sequence 7)
Language
German
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540 Die Paulinische Lehre vom Gesetz. lein auch mit diesem letzteren wollte der Apostel höchst wahr• seheiiilich nichts Anderes sagen, als das uns schon sattsam bekannte, nämlich dass das Gesetz wegen seiner — hier speciell durch das Moment der Buchstäblichkeit augenfällig gemachten — 1J n e 1־ f ii 11h a r k e i r, nicht zu rechtfertigen vermag und somit nur ״tödte,u1) Sagt doch Paulus sonst (Gal. 3. 21; Köm. 7, 10) vielmehr ausdrücklich und ohne jede Einschränkung, dass die Erfüllung des Gesetzes, wenn dieselbe nur irgend möglich wäre, (.Terechtigkeit und Leben bringt.־). Aber auch im anderen Falle hätten wir es hier — mir 1L 017 ,3 \ןיי — speciell für unsere Frage immerhin nur mit einer völlig vereinzelt dastehenden Aeus.serung zu thun. Denn wohl spricht Paulas noch ein und das andere Mal (Köm. 2, 20; 7, 6) vom Geistesdienste im Gegensatz zum Buvhstuhondiensto; duch kommt dabei (und zwar auch an der letzteren Stelle: ״Nun aber sind wir lür das Gesetz jiusgethat) . . 80 dass wir nun dienen im neuen Geisteswesen und nicht im alten des Buchstabens44) das Frei״ 11 e i t s!11 o m e ת t ~ im eigentlichen und höheren Sinne — dem Zusammenhang nach kann! irgendwie in Betracht.3) Befragen wir nur wieder unsere Quellen, so ist uns schon oben einmal (S. 535) die Vorstellung eines ״Joches der Gebote־״, welches Israel mit dem Gesetze ״auf den Hals geladen wurde,“ begegnet. Aber auch sonst — und zwar schon in der Mi sch na — wird davon an einem und dem andern Orte gehandelt. So lehrte bereits R. Neehunjn 1>. ha-Kana*) : ״Wer das Joch des Gesetzes auf sich nimmt ג> S. Anhang Nr. 11. 2J Vgl. Grafe a. a. 0. S. 13. :ז) Auch aus Jakob. 1. 25 (2, 12): ״Wer aber hineingesehen hat in das vollkommene Gesetz der F r e i h e i t u. s. w׳“., ist nicht, recht erdchtlich, in welchem Sinne Paulus, nach dem Verfasser, den Freiheits- Charakter dos Gesetzes;uuM’oe.hten habe. ד Aboth 111, :>: כל המקבל עליו עול תורד. מעבירין ממנו עוד :;לכות ועול ד״א וכל הסורק ממנו עול תו׳ נותנין עליו עול מלכוד ועיל ד״א. lieber den Autor s. Bacher a. a. O. S. אס Danach wäre K. Nechunja b. ha- Kana ein Zeitgenosse K. Chanina’s, :.Vorstehers der Priesterschaffc« gewesen und somit, gleich diesem Letzteren, als ©in jüngerer Zeitgenoss© unseres Apostels anzusehen. Daselbst Anm. 3 scheint Bacher sich auch der Erklärung Geiger’s (jüd. Ztschrft. II., S. 38, Nachgesene Schriften IV, S. 334), wonach nämlich anstatt ב ן הקנה, richtiger בן הק;א, »Sohn des Zeloten« zu lesen sei, anzuschliessen. Weiteres über das Sachliche, 8. Anhang Nr. 12.

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