Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Journal
- Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des Judentums
- Volume
- 47 (1903)
- Issue
- Heft 6
- Article
- Die Paulinische Lehre vom Gesetz
- Date
- 1903-01-01
- Page
- Seite 539 (sequence 6)
- Language
- German
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Dio Paulinisc 110 Lehre vom Gesetz. 531♦ seid zur Freiheit berufen, Brüder, doch ja nicht zur Freiheit zum offenen Thor dos Fleisches, vielmehr dienet einander in der Liebe u. s. w.a wieder darauf schliossen, dass Paulus unter seiner ״Freiheit14 sowohl die vom Ceremonialgesotz als auch die vom Sittengesetz (mit Ausnaiune des einen Ge• bot.» von der Liebe) verstanden habe. Eine weitere Frago ist die, ob Paulus nicht auch schon m der Gebundenheit an die äussere Ordnung und an den B u 0 11 s t a b e n des Gesetzes — schlechthin und ohne jelo Rücksicht, auf das Inhaltliche — eine Art geistiger oder sittlicher Unfreiheit und Unreite erblickt habe? Auch diese Frage ist keineswegs unbedingt zu bejahen. Denn in der ganzen langen Auseinandersetzung Gal. 3, -3 — 4לן! ז auf dio es hier in erster Linie ankoinint, ist nirgends und in keiner Weise von dem W e s e n des Gesetze^ die Rede, Das ״ Eingeschlossensein,“ das ״ Verwahrtsein‘״ unter dein Gesetz, wie unter einem ״Zuchtineister,“ mitsaromi der ״"Unmündigkeit14 oder ״ Kncehtähnliehkeir״ dieses Zn- Standes; das dient Alles nur zur Erläuterung des einen., unmittelbar vorher ausgesprochenen Gedankens, dass ״die Schritt Alles unter die S ii 11 d e eingeschlossen habe22 ,(;) ״)lL Ein wenig anders stellt die Sache freilich mir dem Vers II Cor. 3, 17: ״Der Herr ist der Geist; wo der Geist 11cיי Herrn ist, da ist F 1* c i 11 c* i t,u in Verbindung mit dem kurz vorher errörterten «Satze von dem ״neuen Runde» nicht des Buchstabens, sondern des Geistes; denn der Buchstabe tüdtot, der Geist aber macht lebendig usw,4* (ib. V. <> ff.). AU Theil der Armengesetzgebung. dör sich auf do!1 Bodenbesitz, bezieht. Unter den iviauwl (Gal. 4, 20) dürften doch wohl nur dio Sabbatj ah re verstanden sein (gegen Lipsius z. *St. 8. 49)•!) Vgl. Grafe a. a. 0. S. 17 : •Wie Paulus (Gal. 8, 23 f« es aasdrückt, scliliesst das Gesetz wie ein Zuchtmoister den Menseln.•!: unter die Sünde fest. Er wird vom Gesetz in Gewahrsam unter der Sünde gehalten, damit ihm jeder andere Weg zur Gerechtigkeit vorschlossen, bleibe bis zur Erscheinung Christi u. ß. w.« Ebenso Lipsius (z. St. Gal. 3, 24): »Der wirkliche Zweck des Gesetzes: es ist unser 0/מ0ץ.7^.7לד; Christus hin geworden, nicht im modernen Sinne des Wortes ein Erzieher, sondern ein Aufseher, Knabenführer, Zuchtmeister u. 8. w.“ Auch unter den zX7. סדu x.6?aou (Gal. 4, 3. 9), erklärt Lipsius (gegen Seiffert, Luther u. A.), ’können nicht »dio Aufangsgründe der religiösen Erkenn tu iss, auch nicht die Gesetzesbuchstab© n«... gemeint sein, sondern (mit der alten patristuchen Auslegung) nur »die als Engeiswesen vorgestellten Geister der grogaen Himmelskörper«.